Der Bundesrat unterstützt die geplante Erhöhung der Altersrenten und Verbesserungen für Erwerbsminderungsrenten. In seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung betont der Bundesrat, die gesetzliche Rentenversicherung müsse auch in Zukunft primärer und verlässlicher Pfeiler der Alterssicherung bleiben.

Dass Erwerbsminderungsrentner im Bestand, die von den bisherigen Leistungsverbesserungen nicht erreicht wurden, nun von einem pauschalen Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten profitieren sollen, begrüßt der Bundesrat ausdrücklich. Nach dem Regierungsentwurf richtet sich die Zuschlagshöhe danach, wann erstmalig eine Erwerbsminderungsrente bezogen wurde.

Zum 1. Juli sollen Renten steigen

Die Bundesregierung plant mit ihrem Entwurf, zum 1. Juli 2022 den aktuellen Rentenwert auf 36,02 Euro und den aktuellen Rentenwert (Ost) auf 35,52 Euro anzuheben. Damit würden die Renten im Westen um 5,35 Prozent und im Osten um 6,12 Prozent steigen. Die Zahlen beruhen auf Daten zur Lohnentwicklung des Statistischen Bundesamts sowie den Daten für die Berechnung des Nachhaltigkeitsfaktors und zur Entwicklung der beitragspflichtigen Bruttolöhne und -gehälter von der Deutschen Rentenversicherung Bund.

In diesem Jahr wurden dabei der so genannte Nachholfaktor reaktiviert: Dieser sorgt dafür, dass künftig wieder jede aufgrund der Rentengarantie unterbliebene Rentenkürzung bei einer darauffolgenden positiven Rentenanpassung verrechnet wird. In der Corona-Pandemie war der Nachholfaktor ausgesetzt worden. Zudem bestimmt der Entwurf für die Zeit ab 1. Juli 2022 die allgemeinen Rentenwerte in der landwirtschaftlichen Alterssicherung, die Mindest- und Höchstbeträge des Pflegegeldes der gesetzlichen Unfallversicherung sowie den Anpassungsfaktor für die zum 1. Juli 2022 anzupassenden Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.

Die Stellungnahme des Bundesrates wird über die Bundesregierung in den Bundestag eingebracht. Nach Verabschiedung in zweiter und dritter Lesung kommt das Gesetz noch einmal zur abschließenden Beratung im so genannten zweiten Durchgang in den Bundesrat.

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