Das Briefporto in Deutschland wird ab 2027 deutlich teurer. Die Bundesnetzagentur hat heute den Rahmen abgesteckt, innerhalb dessen die Deutsche Post AG ihre Preise anheben darf – und der fällt kräftig aus. Für den klassischen Privatkunden-Brief dürfen die Entgelte im Schnitt um 20,35 Prozent steigen, fast doppelt so stark wie noch 2024.
Den Hauptgrund für diese Entwicklung benennt Behördenpräsident Klaus Müller unmissverständlich. „Wesentlicher Grund für das steigende Porto sind die stark abnehmenden Briefmengen“, erklärt er. Wenn die Kosten aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung auf immer weniger Briefe verteilt werden müssten, würden die Preise zwangsläufig klettern. Zugleich betont Müller, dass die Behörde längst nicht alle Wünsche des Konzerns erfüllt habe: Man sei unter den geforderten Anpassungen geblieben und habe diverse geltend gemachte Positionen nicht berücksichtigt.
Hinter den nüchternen Prozentzahlen steckt das sogenannte Price-Cap-Maßgrößenverfahren. Dabei legt die Bundesnetzagentur fest, wie weit sich das Porto bewegen darf. Zwei Faktoren sind dafür maßgeblich: die gesamtwirtschaftliche Preissteigerungsrate, die aktuell mit 4,04 Prozent angesetzt wird, und ein Produktivitätswert. Letzterer rutscht tief ins Minus. Für Briefe und Geschäftspost liegt er bei minus 16,31 Prozent, weil sinkende Sendungsmengen und bestimmte Lasten durch Effizienzgewinne nicht mehr aufgefangen werden können.
Auch die Geschäftspost darf um 20,35 Prozent teurer werden, während bei Privatkunden-Paketen ein Spielraum von 10,72 Prozent gilt. Wie die Post diesen Rahmen am Ende konkret nutzt, bleibt ihre eigene unternehmerische Entscheidung. Theoretisch kann sie einzelne Produkte wie den Standardbrief oder die Postkarte stärker verteuern und andere moderater anheben. Die genauen Porti durchlaufen anschließend ein separates Genehmigungsverfahren.
Der Rückgang der Briefmengen zieht sich wie ein roter Faden durch die Entscheidung. Immer mehr Kommunikation von Unternehmen, Verwaltungen und Verbrauchern wandert auf digitale Kanäle. Hinzu kommt die verpflichtende Einführung elektronischer Rechnungen für Unternehmen ab 2028. Weniger Sendungen bedeuten höhere Stückkosten – ein Mechanismus, der den Preisdruck weiter verschärft.
Eine Rolle spielen zudem die sogenannten Lasten. Darunter versteht die Behörde wettbewerbsunübliche Kosten, die der Post aus ihrer flächendeckenden Versorgungspflicht und aus der Rechtsnachfolge der früheren Deutschen Bundespost erwachsen. Mitbewerbern entstehen solche Zusatzaufwände nicht. Nicht alle geltend gemachten Mehrkosten im Wertschöpfungs- und Gemeinkostenbereich erkannte die Bundesnetzagentur an. Sämtliche Personal-, Sozial- und Versorgungslasten aus der Bundespost-Nachfolge wurden jedoch berücksichtigt.
Endgültig ist die Entscheidung noch nicht. Die Deutsche Post, Wettbewerber, Verbraucherschutzorganisationen und weitere interessierte Kreise können den Entwurf bis zum 30. Oktober 2026 kommentieren. Die finale Festlegung wird voraussichtlich im November folgen. Anschließend kann der Konzern seine konkreten Produktpreise zur Genehmigung einreichen – freigegeben werden sie nur, sofern sie sich innerhalb des gesteckten Rahmens bewegen. Die neuen Porti sollen vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2028 gelten.




















