Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den zweiten Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2022 beschlossen. Demnach erhöht sich der Etat für Kultur und Medien auf insgesamt 2,14 Milliarden Euro. Dies entspricht einer Steigerung von rund 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Mit diesen Mitteln ist ein erster großer Schritt zur Umsetzung der kulturpolitischen Ziele des Koalitionsvertrages getan. Dank der Zusammenarbeit mit dem Bundesfinanzministerium und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann die Staatsministerin für Kultur und Medien weiterhin dabei helfen, den Kultursektor aus der Pandemie-Situation zu führen. Zugleich werden wichtige Themen des Koalitionsvertrages angepackt, insbesondere durch Haushaltsansätze für „Kultur und Klima“, Kreativwirtschaft, zukunftsgerichtete Kooperation mit dem Globalen Süden sowie die Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus.
Kulturstaatsministerin Claudia Roth erklärt dazu: „Der grausame Angriffskrieg des Putin-Regimes gegen die Ukraine ist auch eine Attacke auf die Idee sowie die Grundprinzipien der Demokratie. Die Bundesregierung stärkt heute die Handlungsfähigkeit der Kulturstaatsministerin für die Demokratie. Damit werden wir die Freiheit und Vielfalt, die Nachhaltigkeit sowie die Teilhabe in Kultur und Medien fördern. Unsere Solidarität gilt dabei gerade den von Kriegen und Krisen betroffenen und von Unrechtsregimen unterdrückten Menschen in Kultur und Medien.“
So sind für Maßnahmen gegen Rechtsextremismus und Rassismus zusätzliche 5,1 Millionen Euro vorgesehen. Für die weitere Aufarbeitung des Kolonialismus und das im Koalitionsvertrag vorgesehene Programm „Globaler Süden“ stellt der Bund 6,5 Millionen Euro zusätzlich bereit. Auch der Klimaschutz wird in der Kultur- und Medienpolitik des Bundes zukünftig eine größere Rolle spielen. Deshalb sind für die ökologische und nachhaltige Transformation des Kultur- und Medienbetriebs insgesamt 5 Millionen Euro zusätzlich vorgesehen. Die Kulturstaatsministerin betont: „Mit den neuen Mitteln werden wir ein Referat, Kultur und Nachhaltigkeit‘ schaffen, das den Aufbau der im Koalitionsvertrag vereinbarten Anlaufstelle vorantreiben soll und zugleich die Nachhaltigkeitspolitik in meiner Behörde verantworten wird.“
Der Bereich der Kultur- und Kreativwirtschaft wird in Zukunft mit zusätzlichen 5 Mio. € stärker durch die BKM gefördert. Staatsministerin Roth sagte dazu: „Gemeinsam mit Bundesminister Habeck und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klima wollen wir die Förderung für den Kreativsektor reformieren und ausbauen. Die Grundlage hierfür legt der jetzt beschlossene Haushalt.“
„Zudem stützen wir den Neuanfang unserer Kultureinrichtungen“, unterstreicht Roth. So erhalten die Berliner Festspiele und das Haus der Kulturen der Welt die dringend benötigte personelle Verstärkung, die Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur erhält zusätzlich 2 Millionen Euro, die Stiftung Preußischer Kulturbesitz zusätzliche 14,9 Millionen Euro an Sondermitteln für den Bauunterhalt der zahlreichen Liegenschaften. Der Etat der Deutschen Welle steigt um 13,5 Millionen Euro, das Jüdische Museum Berlin wird mit weiteren 4,5 Millionen Euro gefördert.
Im Bereich der wirtschaftlichen Film- und Serienförderung (GMPF, DFFF) erhöht sich die Produktionsförderung um 25 Millionen Euro, um der weiterhin großen Nachfrage entsprechen zu können und den Produktionsstandort Deutschland attraktiv und international wettbewerbsfähig zu halten. Der Ansatz des German Motion Picture Fund (GMPF) soll damit zukünftig bei 50 Millionen Euro jährlich liegen. Ergänzend hierzu wird der GMPF einmalig im Wege der Umschichtung um zusätzliche 25 Millionen Euro aufgestockt, so dass angesichts des Serien-Booms in Deutschland in diesem Jahr insgesamt 75 Millionen Euro für den GMPF zur Verfügung stehen. Sollten im Verlaufe des Jahres weitere Mittel innerhalb der wirtschaftlichen Filmförderung der BKM notwendig werden, so kann auch hierauf in Abstimmung mit dem BMF flexibel reagiert werden.
Der zweite Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2022 steht noch unter dem Vorbehalt der weiteren Haushaltsaufstellung, insbesondere des parlamentarischen Haushaltsverfahrens.