Symbolbild

Für das im Rahmen von NEUSTART KULTUR entwickelte Förderprogramm des Deutschen Musikrats für freie Ensembles stellt der Bund 35 Millionen Euro zur Verfügung. Hiervon ist eine Summe von 5 Millionen Euro für die gezielte Unterstützung von Nachwuchsensembles vorgesehen.

Kulturstaatsministerin Monika Grütters: „Die Folgen der Pandemie waren und sind für die freien Ensembles und insbesondere auch für den künstlerischen Nachwuchs existenzbedrohend. Deshalb gilt es, den freien Ensembles eine Zukunft zu ermöglichen und die Vielfalt dieser Szene in ihren zahlreichen Facetten zu bewahren. Mit unserer Förderung wollen wir die große Anzahl professioneller Ensembles aller Genres in freier Trägerschaft unterstützen und damit dazu beitragen, ihre enorme künstlerische Qualität zu erhalten.“

Freie Ensembles prägen das Musikleben in seiner ganzen Bandbreite von der Alten Musik bis zur zeitgenössischen Musik. Sie sind Innovationsmotor der Musikszene, auch in transkulturellen und Genregrenzen überschreitenden Formationen. Als elementarer Bestandteil der Musikinfrastruktur in Deutschland sollen sie durch das Programm in die Lage versetzt werden, ihre künstlerische Arbeit fortzusetzen und weiter professionell zu arbeiten, innovative Wege auszuprobieren und damit künstlerische Profile zu schärfen. Antragssteller können bis zu 150.000 € aus diesem Förderprogramm erhalten.

Die Fördermittel können für einen Projektzeitraum bis zum 31. Oktober 2022 beantragt werden. Antragsberechtigt sind professionelle freie Ensembles aller Genres ab zwei Mitgliedern bis zu einer Orchester- oder Chorgröße, deren Stammbesetzung überwiegend freischaffend tätig ist. Voraussetzung ist, dass die Ensembles nicht überwiegend öffentlich finanziert werden und die Projekte der Antragsteller im Inland durchgeführt werden. Ein spezieller Fokus des Programms liegt in der Förderung von Nachwuchsensembles mit den Projektschwerpunkten Coaching, Professionalisierung und Qualifizierung. In diesem Bereich können insbesondere Projekte gefördert werden, die eine kuratierte Entwicklung eines Nachwuchsensembles in Zusammenarbeit mit einer Künstlervermittlerin / einem Künstlervermittler beinhalten.

Die Antragstellung für das Programm ist ab dem 16. September 2021 beim Deutsche Musikrat gGmbH möglich. Weitere Informationen finden Sie hier: www.musikrat.de

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