Marode Brücken, verstopfte Baustellen und ein jahrelanger Investitionsstau: Die deutsche Autobahn-Infrastruktur steht unter massivem Erneuerungsdruck. Das Bundeskabinett hat deshalb am Dienstag einen Gesetzentwurf von Bundesverkehrsminister Steffen Bilger beschlossen, der die Finanzierung der Autobahn GmbH grundlegend neu ordnet. Damit lösen die Koalitionspartner eines ihrer zentralen Versprechen aus dem Koalitionsvertrag ein.
Der Kern der Reform: Die Finanzierung ruht künftig auf drei Säulen. Neben Haushaltsmitteln und der klassischen Nutzerfinanzierung soll auch privates Kapital einbezogen werden. Vor allem aber wird die Mittelvergabe überjährig gestaltet – ein Umstand, den der Minister als entscheidenden Hebel versteht.
„Wir leiten einen Paradigmenwechsel bei der Autobahnfinanzierung ein und schaffen mehr Spielraum für Investitionen in unsere Autobahnen“, erklärte Bilger. Notwendige Sanierungen und wichtige Neubauprojekte ließen sich so verlässlicher und schneller umsetzen. Als Leitlinie formulierte er den Grundsatz, dass alles, was baureif sei, auch gebaut werde.
Konkret wird die Autobahn GmbH ab 2027 begrenzt kreditfähig. Möglich macht das eine neue Einnahmequelle: Ab 2028 erhält die Gesellschaft den Infrastrukturanteil aus der Lkw-Maut, der sich derzeit auf rund 4,5 Milliarden Euro jährlich beläuft. Über diesen Betrag kann sie dann eigenständig verfügen und damit Kredite absichern.
Dieser finanzielle Spielraum soll es erlauben, Investitionen über einzelne Haushaltsjahre hinaus zu verstetigen und zusätzliche Vorhaben früher anzugehen. Profitieren sollen davon besonders die Erhaltung und Sanierung des bestehenden Netzes samt seiner Brücken sowie geplante Aus- und Neubaumaßnahmen. Auch öffentlich-private Partnerschaften, die einen hohen langfristigen Finanzierungsbedarf haben, rücken dadurch stärker in den Bereich des Machbaren.
Trotz der Einbindung privaten Kapitals bleibt eine zentrale Frage klar beantwortet. „Die Autobahnen bleiben vollständig in öffentlicher Hand – der Bund bleibt Eigentümer“, betonte Bilger. Eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung Dritter an der Autobahn GmbH bleibt ausgeschlossen, Eigentumsverhältnisse ändern sich nicht.
Auch die Hoheit über die Maut selbst bleibt beim Bund. Erhebung und Festsetzung der Lkw-Maut verbleiben in staatlicher Verantwortung. Die Autobahn GmbH wird lediglich Mautgläubigerin für den Infrastrukturanteil auf den Autobahnen sowie auf den Bundesstraßen der drei Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg, die ebenfalls in Bundesverwaltung geführt werden. Für die übrigen Bestandteile der Maut – etwa die Abgaben für CO₂, Luftverschmutzung und Lärm – bleibt weiterhin der Bund zuständig. Seinen Dank richtete Bilger abschließend an Bundesfinanzminister Lars Klingbeil und dessen Haus für die Zusammenarbeit bei der Vorbereitung des Entwurfs.





















