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BPOLI-SB: Bundespolizei verhindert mutmaßliche Schleusung

Saarbrücken (ots)

Am gestrigen Abend kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Saarbrücken auf dem Gelände der Autobahn-Tankstelle im Bereich der Goldenen Bremm einen mit fünf männlichen Personen besetzten PKW.
Der Audi war unmittelbar zuvor aus Frankreich kommend in das Bundesgebiet eingereist. Da sich die drei im Fond befindlichen Insassen nicht ausweisen konnten und der Fahrer den Transport der ihm unbekannten Personen in Richtung Frankfurt/ Main eingestand, lag gegen den Fahrer unmittelbar ein Verdacht wegen des Einschleusens von Ausländern vor. Bei den ausweislosen Männern wurde von einer unerlaubten Einreise ausgegangen.
Im Rahmen der Ermittlungen wurde schnell festgestellt, dass es sich bei allen Personen um afghanische Staatsangehörige handelte. Hierbei konnte der Beifahrer zeitnah aus den polizeilichen Maßnahmen entlassen werden, da er über eine gültigen Status für einen Aufenthalt in Deutschland verfügte. Die drei weiteren Fahrzeuginsassen äußerten jeweils ein Asylbegehren. Hierbei wurden die beiden augenscheinlich Minderjährigen noch am späten Montagabend an die zuständigen Stellen übergeben, der Erwachsene konnte erst am Folgetag nach weiteren Vernehmungen die Dienststelle verlassen.
Auch der Fahrer verblieb auf Anordnung der Staatsanwaltschaft über Nacht im polizeilichen Gewahrsam. Bei der Fortführung der Ermittlungen konnten dem 30-jährigen drei aufgefundene Mobiltelefone zugeordnet werden. Weiterhin führte er Bargeld im Wert von ca. 1000 Euro, darunter 220 US-Dollar, mit sich. Ein Teil dieses Geldes stammte von den Mitfahrenden, die dies als Gegenleistung für die geplante Fahrt nach Frankfurt entrichteten. Außerdem wurde festgestellt, dass der mutmaßliche Schleuser nicht über einen gültige Fahrerlaubnis verfügte und der genutzte PKW nicht mehr versichert war. Den Fahrer erwarten nun einige Strafanzeigen. Auf richterliche Anordnung konnte der Mann nach Entrichten einer Sicherheitsleistung in Höhe von 600 Euro die Dienststelle am heutigen Nachmittag verlassen. Seine Reise musste er aber zu Fuß fortsetzen, denn die Weiterfahrt wurde ihm mangels Fahrerlaubnis und Fahrzeugversicherung untersagt.

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