Saarbrücken (ots)
Am Freitag, den 21. März 2025 gegen 16:30 Uhr, kontrollierten die Einsatzkräfte der Bundespolizei einen grenzüberschreitenden Linienbus aus Frankreich kommend. Während der polizeilichen Kontrolle konnte ein 30-Jähriger keine Ausweisdokumente vorweisen, sodass dieser die Beamtinnen und Beamte zum Bundespolizeirevier Saarbrücken-Goldene Bremm begleiten musste. Durch den Abgleich seiner Fingerabdrücke, konnte die Identität des Mannes zweifelsfrei festgestellt werden. Im polizeilichen Fahndungssystem war der 30-jährige afghanische Staatsangehörige zu einem europäischen Haftbefehl wegen Brandstiftung ausgeschrieben.
Noch am selben Tag wurde er einem Haftrichter vorgeführt, der den Untersuchungs-Haftbefehl bestätigte. Anschließend wurde der 30-Jährige in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert, wo er nunmehr bis zu einem Gerichtsverfahren einsitzen muss.
Zur selben Zeit kontrollierte die Bundespolizei, in einer ganz anderen Sache, am Flughafen Saarbrücken einen 51-Jährigen nach der Rückkehr aus der Türkei. Die durchgeführte grenzpolizeiliche Einreisekontrolle ergab einen Haftbefehl wegen einer nicht gezahlten Geldbuße einer Ordnungswidrigkeit. Ein eher außergewöhnlicher Fall:
Der Deutsche blockierte in der Vergangenheit einen Behindertenparkplatz mit seinem Fahrzeug, erhielt ein Verwarnungsgeld – zahlte jedoch nicht. Deshalb wurde der 51-Jährige ausgeschrieben und mit einem Haftbefehl gesucht. Da er die Geldbuße in Höhe von 30 EURO plus zusätzlichen Verfahrenskosten von 86 EURO vor Ort zahlen konnte, wendete er eine eintägige Erzwingungshaft ab und konnte den Flughafen in Saarbrücken als freier Mann verlassen.
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