„Die Kritik des SPD-Fraktionsvorsitzenden ist völlig unangebracht. Scheinbar ist Commerçon lediglich nicht gut genug informiert über das, was im Innenausschuss passiert. Bereits vor der parlamentarischen Sommerpause hat die CDU-Fraktion mehrere Terminvorschläge an den Koalitionspartner unterbreitet, um beispielsweise das Thema Durchsetzungsgewahrsam und das Polizei Datenverarbeitungsgesetz zu beraten“, sagt Raphael Schäfer, innenpolitischer Sprecher.

Zudem liege dem Landtag seit der ersten Anhörung am 7. Mai zum SPolDVG bereits ein passender Formulierungsvorschlag der Gewerkschaft der Polizei GdP im Saarland vor. Die CDU-Landtagsfraktion wird nun im Innenausschuss beantragen, dass seitens des Innenministeriums der vorliegende Formulierungsvorschlag bewertet wird.

Auch der Einsatz von Bodycams soll dann diskutiert werden. „Die Parlamente in Bayern, NRW und zuletzt der grün-schwarze Landtag von Baden-Württemberg haben Regelungen zum Einsatz von Bodycams in Wohnungen verabschiedet. Diesem Beispiel möchte die CDU-Landtagsfraktion folgen und im Rahmen der parlamentarischen Einschätzungsprärogative einen verfassungskonformen Vorschlag verabschieden“, so Schäfer. Es gebe keine verfassungsrechtliche Entscheidung, die dagegenspräche.

Das aktuelle Gutachten schließe den Einsatz der Körperkamera (Bodycam) in Wohnungen dabei nicht gänzlich aus, sondern zeige vielmehr auch den Weg einer verfassungskonformen Regelungsmöglichkeit auf. „Daher ist der Einsatz grundsätzlich zulässig. Wir stehen an der Seite der Gewerkschaften und sehen uns in der Verpflichtung dem berechtigten Anliegen der Polizei nach mehr Schutz zu entsprechen. Der Staat hat eine klare Verpflichtung, einen klaren Schutzauftrag, gegenüber seinen Beamten. Gerade hinsichtlich der aktuellen Vorfälle von Gewalt gegen Polizisten gilt es ganz klar Stellung zu beziehen“, sagt Raphael Schäfer.

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