Der Blieskasteler Stadtrat hat in seiner letzten Sitzung einige richtungsweisende, für die Zukunft der Weiterentwicklung der Stadt, wichtige Entscheidungen getroffen.
Feststellung des Jahresabschlusses der Freizeitzentrum Blieskastel GmbH und Entlastung des Geschäftsführers
Einstimmig hat der Stadtrat den Jahresabschluss der Freizeitzentrum Blieskastel GmbH für das Geschäftsjahr 2022 bestätigt und folgerichtig dem Geschäftsführer Entlastung erteilt. Bürgermeister Bernd Hertzler nahm dies zum Anlass, dem Geschäftsführer für seine außerordentliche Leistung zur technischen und wirtschaftlichen Sanierung bzw. Neuausrichtung der Freizeitzentrum GmbH ausdrücklich zu danken. Nicht zuletzt seinem technischen Sachverstand und seiner betriebswirtschaftlichen Umsicht sei es zu verdanken, dass es gerade in den letzten Jahren gelungen sei, umfangreiche Fördermittel zur inzwischen abgeschlossenen Sanierung der Mehrzweckhalle einzuwerben. Nun stehe mit der durchgreifenden Sanierung des Hallenbades, für die zunächst 6 Mio. € Bundes- und nun auch noch zusätzliche Landesmittel eingeworben werden könnten, ein weiterer wichtiger Schritt an, um das Bad technisch, energetisch und wirtschaftlich effizienter und damit zukunftssicher zu machen.
Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept verabschiedet
Im März 2020 startete die Verwaltung mit einer für alle ISEK-Stadtteile gemeinsamen Auftaktveranstaltung die Erarbeitung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für acht Stadtteile. Der als intensive Bürgerbeteiligung geplante Dialogprozess wurde durch die Pandemie eingeschränkt bzw. stark verzögert. Nun konnte nach Beteiligung der Träger der öffentlichen Belange, der Nachbarkommunen und der Bevölkerung der Planungsprozess abgeschlossen werden. Anhand einer mit der obersten Fachbehörde abgestimmten Entscheidungsmatrix wurden die acht Stadtteile vergleichend bewertet und im Ergebnis die Grundlagen der zukünftigen Förderung festgelegt: In den Stadtteilen Aßweiler, Ballweiler, Biesingen, Wolfersheim und Mimbach sollen zukünftig Entwicklungsmaßnahmen im Rahmen des ELER-Programmes (Programm zur ländlichen Entwicklung) finanzielle Unterstützung finden. In den Stadtteilen Blickweiler, Breitfurt und Webenheim sollen nach Ausweisung entsprechender Sanierungsgebiete Mittel aus der Städtebauförderung für die zukunftsorientierte Entwicklung dieser Stadtteile in Anspruch genommen werden. Einige der Entwicklungsmaßnahmen in den ELER-Stadtteilen wurden bereits projektiert und befinden sich in der Umsetzung bzw. kurz davor: Z.B der Neubau des Mehrgenerationenhauses in Biesingen, die Umfeldgestaltung am Dorfbrunnen in Ballweiler-Wecklingen oder der Neubau eines Multifunktionsfeldes auf dem alten Sportplatz in Aßweiler. “Mit diesem Entwicklungskonzept haben wir die Fördervoraussetzungen und damit die Grundlagen für die mittel- und längerfristige Entwicklung vor allem auch der kleineren Stadtteile unserer Stadt geschaffen. Gleichzeitig werden wir uns natürlich auch um die in diesem Programm nicht untersuchten Stadtteile, insbesondere im Südostraum ganz besonders kümmern”, so der städtische Beigeordnete Guido Freidinger in seiner Stellungnahme.
Prüfantrag zur Gründung einer Kita-GmbH
Auf Vorschlag der Verwaltung hat der Stadtrat ebenfalls einstimmig (mit einer Enthaltung) die Prüfung einer Auslagerung der städtischen Kitas in eine eigene Organisationsform (z.B. Eigenbetrieb oder gemeinnützige GmbH) durch eine externe Organisations- bzw. Unternehmensberatung beschlossen. Im Jahr 2008 hatte die Stadt Blieskastel die Gebäudeträgerschaft und damit die Renovierungs- und Unterhaltungsverantwortung für die 7 – zum Teil stark renovierungsbedürftigen – katholischen Kindergärten im Stadtgebiet übernommen. Dagegen war die Betriebsträgerschaft, das heißt die Zuständigkeiten für pädagogisches Konzept, Organisation und Personal der Kitas, bei den Kirchengemeinden verblieben. Zudem gibt es auch noch 2 Kindergärten in protestantischer Gebäude- und Betriebsträgerschaft (Mimbach und Breitfurt) und 3 in vollständig städtischer Trägerschaft. Um zukünftig mehr Transparenz bei der Kita-Landschaft für die Eltern zu schaffen, aber auch zur Verbesserung und Weiterentwicklung der pädagogischen Arbeit nach einheitlichen und gemeinsamen Maßstäben, strebt die Stadtverwaltung eine einheitliche Organisationsform für die städtischen Kitas an. “Wir erwarten uns von einer neuen gemeinsamen Organisationsform zukünftig einheitliche Bildungsangebote und Qualitätsstandards gleiche Voraussetzungen für die Kinder in ihrem weiteren schulischen Verlauf, eine Erleichterung des Übergangs von der Kita zur Grundschule, und nicht zuletzt auch mehr Effizienz und eine bessere Planbarkeit des personellen Ressourcenbedarfs, der Gebäudeunterhaltung und Kapazitätsentwicklung und mehr Flexibilität beim Personaleinsatz. Nach der Einführung des Kita-Navigators als zukünftig stadtweit verbindliche Anmeldeplattform ist dies ein weiterer wichtiger Schritt zur Sicherung und Weiterentwicklung eines wesentlichen Teils unserer Bildungsinfrastruktur”, so der für die Kitas zuständige Beigeordnete Guido Freidinger in der Erläuterung der Vorlage für den Stadtrat. Darüber hinaus ist diese Neuorganisation als gemeinsames Projekt im Rahmen mit der Gemeinde Gersheim geplant, die – was die Struktur ihrer Kita-Landschaft anbelangt – in einer vergleichbaren Situation ist.
Reaktivierung des Standortes der ehemaligen Kita Bierbach als Interims-Kita
Spätestens seit Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Kitaplatz ist klar, dass die in den verschiedenen Einrichtungen in Blieskastel angebotenen Plätze nicht ausreichen. Über Jahre hinweg wurde eine an der Bedarfsentwicklung orientierte Kapazitätsplanung vernachlässigt. Erweiterungsabsichten wurden zwar diskutiert, aber immer wieder verworfen. In der Folge mussten daher Eltern von Vorschulkindern im Stadtgebiet insbesondere in Niederwürzbach immer wieder vertröstet werden. Die Verwaltung hat inzwischen eine deutliche Ausweitung des Angebotes in Angriff genommen. Die geplanten Angebotserweiterungen in Blickweiler und Niederwürzbach sind inzwischen in Planung, werden aber wegen der langen Planungs- und Bauzeiten voraussichtlich erst 2025 bzw. 2026 zur Verfügung stehen. “Um bereits jetzt zusätzliche Kapazitäten zur Verfügung stellen zu können, haben wir dem Stadtrat die Wiederinbetriebnahme der ehemaligen Kita Bierbach als Zwischenlösung bis zum Bezug der in Planung befindlichen neuen Kita in Niederwürzbach vorgeschlagen. Dabei konnten wir in Abstimmung mit dem Landesjugendamt und der Unteren Bauaufsicht die wesentlichen Voraussetzungen einer Wiederinbetriebnahme bereits klären. Erfreulicherweise hält sich der damit verbundene Renovierungsaufwand in sehr übersichtlichen (vierstelligen) Grenzen. Damit können wir die Einrichtung von zwei zusätzlichen Kita Gruppen, wie sie im Rahmen des Neubaus in Niederwürzbach ohnehin geplant sind, vorziehen. Wenn es uns dann noch gelingt, die nicht einfache Hürde einer zusätzlichen Personalisierung zu überwinden, könnte diese Interims-Kita noch im zweiten Halbjahr 2023 ihren Betrieb aufnehmen”, so der zuständige Beigeordnete Guido Freidinger in seiner Erläuterung der Vorlage im Stadtrat.
Neue Geschäftsordnung für den Stadtrat und neue Satzung über die Durchführung einer Einwohnerfragestunde in öffentlichen Sitzungen des Stadtrates
Längst überfällig war auch die Aktualisierung der noch aus dem Jahre 1999 bzw. 2001 stammenden Geschäftsordnung für den Stadtrat. Die Verwaltung kommt damit dem Wunsch des Stadtrates nach klareren Organisationsstrukturen, aber auch dem Erfordernis eines inzwischen mehrfach geänderten Kommunalrechts nach. Sowohl die Geschäftsordnung als auch die Satzung zur Durchführung der Einwohnerfragestunde war im Vorfeld in mehreren Ausschüssen beraten und mit allen Fraktionen im Stadtrat abgestimmt worden. Die Abstimmung im Stadtrat erfolgte insofern auch einstimmig. “Wir verfügen damit ab sofort über eine der zeitgemäßesten Geschäftsordnungen im Lande”, so Hauptamtsleiter Jens Welsch in seiner Erläuterung.