Die Schulleiterinnen der drei Blieskasteler Grundschulen, Anja Haßdenteufel (GS an der Blies in Breitfurt mit Dep. Blickweiler), Heidrun Bubeck-Wolf (GS Am Würzbacher Weiher mit Dep. Aßweiler), Iris Düpre (GS Kirchberg-Schlossberg Lautzkirchen/Blieskastel) mit dem Beigeordneten Guido Freidinger und Sebastian Honecker (2.v.r.) von der städtischen EDV-Abteilung, der die neuen Laptops im Rathaus konfiguriert und für den ersten Einsatz vorbereitet. (Foto: Uwe Brengel)
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Die Stadt Blieskastel hat als eine der ersten Gemeinden bereits im Dezember letzten Jahres ihre Grundschulen im Rahmen des Sofortausstattungsprogrammes mit digitalen Endgeräten (Laptops) ausgestattet.

Wie die Verwaltung in einer Vorlage für den Ausschuss für Bürgerdienste mitteilte, habe man mit den zur Verfügung stehenden Mitteln 47 Laptops angeschafft, die insbesondere bedürftigen Schülerinnen und Schülern zur Verfügung gestellt werden können, die am sogenannten “Homeschooling” sonst nicht teilnehmen könnten, da sie zu Hause nicht über die entsprechenden Geräte verfügen. Die Bereitstellung der Geräte erfolgt durch die jeweiligen Schulleitungen. Die ersten Geräte seien auch schon im Einsatz.

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“Damit können wir gezielt einer durch Heimunterricht sonst zu befürchtenden zusätzlichen Benachteiligung von Kindern aus finanziell schlechter gestellten Familien entgegen wirken”, so der für die Blieskasteler Grundschulen zuständige Beigeordnete Guido Freidinger. “In diesem Zusammenhang begrüßen wir ganz besonders auch die in einer Mitteilung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil vom 2.Februar angekündigte Anweisung an die Jobcenter, ab sofort”… die Kosten für digitale Endgeräte für bedürftige Schülerinnen und Schüler zu übernehmen, wenn kein anderes Gerät, insbesondere keines von Seiten der Schule bereit steht”. Der Mitteilung des Arbeitsministers zufolge, müssen die Eltern bedürftiger Schüler den entsprechenden Bedarf, der im Regelfall bis zu 350 € betragen kann, beim Jobcenter geltend machen.

Der Entscheidung des Bundesarbeitsministers war ein Urteil des Sozialgerichtes Mannheim vorausgegangen, das einem Gymnasiasten, der mit seiner Mutter in einer (Hartz IV-) Bedarfsgemeinschaft lebt und beim Jobcenter um die Finanzierung eines Computers gebeten hatte und dessen Antrag zunächst dort abgelehnt worden war. Nach Auffassung des Gerichts gehört ein PC zum Existenzminimum. (gf)

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1 Kommentar

  1. Mit dem Kindergeld Bonus hätten die Eltern ein Notebook erwerben können, der für Homeschooling ausreichend ist. Da wird ja kein high end PC: Dell oder Apple benötigt. Kann mir Apple Computer alle zwei Jahre für rund 20.000 € leisten, ich weiß aber auch was Hardware kostet die nicht meinem Niveau entspricht. Kann mir gut vorstellen bei etlichen Armen musste der Frust verraucht oder versoffen werden.

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