Der Digitalverband Bitkom fordert die kommende Bundesregierung und das Parlament mit Blick auf die fortschreitenden Koalitionsverhandlungen und die begonnene Legislaturperiode auf, allen Menschen in Deutschland künftig ein einklagbares „Recht auf digitale Bildung“ zu gewähren. Hierzu müsste das Grundgesetz geändert werden.
Ziel der Initiative ist es, dass Menschen unabhängig von Wohnort, finanziellen Möglichkeiten, Alter und Fähigkeiten staatlich finanzierte oder co-finanzierte Bildungs- und Schulungsangebote immer auch auf digitalem Weg wahrnehmen können. Dabei dürfe es keine Abstriche bei der Qualität der Betreuung oder den vermittelten Inhalten geben. Laut einer repräsentativen Bitkom-Umfrage hatten sich zuletzt 80 Prozent der Menschen in Deutschland für einen solchen einklagbaren Rechtsanspruch ausgesprochen.
Um bundesweit einheitliche Qualitätsstandards festzulegen, auf deren Grundlage ein Rechts auf digitale Bildung umgesetzt werden kann, ist dem Bitkom zufolge eine Änderung des Grundgesetzes notwendig. Artikel 91b, Absatz 2 müsse im Grundgesetz entsprechend angepasst werden. Hier sollte die „Digitalisierung des Bildungswesens“ als weiterer Anlass zum Zusammenwirken von Bund und Ländern angeführt werden. Auch auf Länderseite gelte es, die jeweiligen Verfassungen entsprechend anzupassen: Die Schulpflicht müsse nicht nur für den Besuch einer Schule im Sinne eines Schulgebäudes, sondern auch für die Teilnahme an digitalem Unterricht gelten.
Hinweis zur Methodik: Grundlage der Angaben ist eine Umfrage, die Bitkom Research im Auftrag des Digitalverbands Bitkom durchgeführt hat. Im August 2021 wurden dabei 1.007 Personen in Deutschland ab 16 Jahren telefonisch befragt. Die Umfrage ist repräsentativ.