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Ob die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Bildungsgerechtigkeit oder die Transformation der saarländischen Gesellschaft: Der Schlüssel zur Lösung vieler Herausforderungen liegt in Schulen, Kitas und Krippen.

Der „Kita-Zukunftspakt Saarland“ zeigt, wie das Saarland diese Herausforderungen meistern will. Der Pakt besteht aus drei Teilen: der Beitragsfreiheit, einer Qualitätsoffensive und einem beschleunigten Platz-Ausbau. So werden u.a. das Programm „Sprachkitas“ fortgeführt, Familienzentren ermöglicht, die Kindertagespflege- und Erzieherausbildung verzahnt und ein neues Förderprogramm für den Kita-Bau geschaffen. Zudem soll es ein zentrales Anmeldeverfahren für Kita-Plätze geben.

Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot: „Früher waren Kitas reine Betreuungseinrichtungen. Heute sind sie Bildungsorte. Vom ersten vollendeten Lebensjahr bis hin zur Einschulung sind die Kitas für Kinder Orte, an denen sie gerne leben und an denen sie spielerisch lernen können. Als Landesregierung haben wir klare Vorstellungen davon, wie eine saarländische Kita sein soll: Sie muss für alle Kinder offenstehen, egal wie finanzstark die Eltern sind, sie muss gut ausgebildetes Personal haben, das auf die unterschiedlichsten Bedürfnisse der Kinder eingehen kann. Daher müssen wir für jedes Kind einen Betreuungsplatz anbieten können. Der „Kita-Zukunftspakt Saarland“ zeigt, was wir schon erreicht haben und was wir zusammen mit den Landkreisen und Kommunen in den nächsten Monaten auf den Weg bringen und in den nächsten Jahren umsetzen wollen.“

Patrik Lauer, Landrat des Landkreises Saarlouis und stellvertretender Vorsitzender des Landkreistages Saarland: „Gut funktionierende Betreuungs- und Bildungsangebote im frühkindlichen Bereich waren schon immer essentieller Bestandteil der Jugendhilfeplanung unserer Landkreise. Sie haben jetzt noch enorm an Bedeutung gewonnen. Einerseits natürlich für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Andererseits spielen diese auch eine ganz wichtige Rolle in der Bildungsbiografie jedes Kindes, denn hier wird der Grundstein gelegt, hier können Bildungsunterschiede ausgeglichen werden. Deswegen ist es sehr wichtig, dass alle Kinder unabhängig vom Geldbeutel der Eltern Zugang zu frühkindlicher Bildung erhalten, aber auch, dass angesichts des enormen Bedarfs weiter rasch in Kitas investiert wird. Sowohl in den Ausbau, als auch in die Qualität. Der Kita-Zukunftspakt Saarland liefert viele kreative Ideen, wie wir Familien gemeinsam schnellere und unkomplizierte Lösungen bieten können. Clevere, neue Modelle, wie wir sie im Landkreis Saarlouis erfolgreich erproben, können ein zusätzlicher Schlüssel sein.“

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Jörg Aumann, Oberbürgermeister Kreisstadt Neunkirchen und Präsident des Saarländischen Städte und Gemeindetags (SSGT): „Die saarländischen Städte und Gemeinde wissen um die Bedeutung guter Kinderbetreuungsmöglichkeiten. Betreuungsplätze ermöglichen vielen Menschen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Zudem sorgt der Ausbau frühkindlicher Bildung für mehr Chancengerechtigkeit in unserer Gesellschaft: Auch die Städte und Gemeinden werden als Träger ihren Beitrag zum „Kita-Zukunftspakt“ leisten. In der Vergangenheit haben wir vielerorts die Bildungsinfrastruktur massiv ausgebaut. Auch den Markt für das Kita-Personal zu entspannen, ist aus kommunaler Sicht ein wichtiger und richtiger Schritt. Aufgrund des demographischen Wandels muss es unser gemeinsames Ziel sein, junge Familien in saarländischen Städten und Gemeinden zu halten. Deswegen begrüße ich die Beitragsfreiheit für Eltern und werde diese Vorschläge in den Gremien des SSGT offen diskutieren.“

Vollständiger Abbau der Elternbeiträge

Mit dem Beitragsfreie-Kita-Gesetz wird der Landtag den vollständigen Abbau der Kita-Elternbeiträge in vier Schritten bis zum 1. Januar 2027 beschließen. Bereits in der letzten Legislaturperiode war die Halbierung der Kita-Elternbeiträge im Vergleich zu 2019 beschlossen worden. Mit dem vollständigen Abbau der Kita-Elternbeiträge werden finanzielle Hürden für den Kita-Besuch abgebaut und Familien mit Kita-Kindern finanziell deutlich entlastet. Das gilt auch für diejenigen, die bereits heute durch die wirtschaftliche Jugendhilfe keine Beiträge zahlen, denn hier wird es keinen Antragsprozess mehr geben. Es wird also für alle Eltern einfacher.

Abgebaut werden die Elternbeiträge, die derzeit noch 12,5 Prozent der anerkannten Personalkosten betragen. Dabei erfolgt der Abbau in Schritten von 2,5 Prozentpunkten jährlich jeweils zum 1. August bis zum 1. August 2026 und abschließend zum 1. Januar 2027. Der Teil der Personalkosten, den die Eltern weniger zahlen, wird durch die Bereitstellung von zusätzlichen Landesmitteln gedeckt. Dabei steigt der Anteil der Landesmittel von derzeit 41,5 Prozent auf 54 Prozent. Dadurch erhöht sich die Personalkostenbezuschussung der Kitas durch das Land.

Qualitätsausbau in der Frühkindlichen Bildung

„Die Qualität einer Kita wird maßgeblich von den Menschen geprägt, die in dieser Kita arbeiten. Wie in fast allen Bereichen, so besteht auch im Kita-Bereich ein steigender Fachkräftebedarf. Deshalb haben wir die Ausbildungskapazitäten in den vergangenen Jahren kontinuierlich gesteigert – in den letzten fünf Jahren um jeweils rund zehn Prozent pro Jahr. Parallel dazu haben wir mit der Novelle des Saarländischen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsgesetzes (SBEBG) zum April 2022 den Kreis der Fachkräfte (Berufsgruppen) erweitert, die in Kitas beschäftigt werden können und den Zugang für französische Fachkräfte erweitert“, sagt Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot.

In Merzig und ganz aktuell Homburg gibt es zudem neue Schulstandorte für die Ausbildung, die durch die vergütete Praxisintegrierte Ausbildung (PiA) noch attraktiver geworden ist. Die PiA hat ab Sommer 2023 155 Plätze pro Jahr. Im Vergleich: Im Saarland kommen jährlich rund 600 Erzieherinnen und Erzieher nach Abschluss ihrer Ausbildung auf den Arbeitsmarkt.

Auch die Rahmenbedingungen für die berufsbegleitende Ausbildung wurde verbessert. Durch die Theorie-Praxis-Verzahnung konnte die Dauer um ein Jahr reduziert werden. Zudem ist heute eine Ausbildung in Teilzeit möglich. Alle Ausbildungsstandorte der Erzieher und Kinderpfleger sind derweil AZAV zertifiziert und können mit Bildungsgutscheinen der Agentur für Arbeit (im Bezug von ALG I) besucht werden – was insbesondere von „Personen anderer Professionen“ (§ 3 Absatz 3 SBEBG), die vorerst nur befristet für die Kitas anerkannt werden, in Anspruch genommen wird. Derzeit nutzen zirka 50 angehende Erzieher und 20 angehende Kinderpfleger diese Möglichkeit.

Mit dem SBEBG wurden die Anerkennungsmodalitäten angepasst, sodass nicht mehr nur der Abschluss selbst, sondern vorrangig der Fachkraftstatus gemäß SBEBG anerkannt wird, was die Anzahl der Anerkennungen vervierfacht hat. Seit Inkrafttreten des SBEBG konnten bereits über 150 Anerkennungen stattfinden. Beispiel: Eine geflüchtete Lehrkraft für Grundschulen kann auf diese Weise heute eine Kita mit ihren Kompetenzen (z. B. Muttersprache) konzeptions- und zielgruppenabhängig unterstützen.

Das SBEBG ermöglicht aber auch zum Beispiel

  • die Förderung von Hauswirtschaftskräften. Diese waren zuvor auf Fachkraftstellen angestellt, sind aber jetzt außerhalb des Personalschlüssels bezuschussungsfähig. Der Vorteil für die Kitas: Zuvor mit Hauswirtschaftskräften besetzte Fachkraftstellen können nun mit Fachkräften besetzt werden, was mehr pädagogisches Personal in die Kitas bringt.
  • Kitas bekommen auch mehr Personal, wenn in diesen mehr ausgebildet wird. Für die Anleitung angehender Fachkräfte im Rahmen ihrer Ausbildung oder Praktika erhalten die Fachkräfte eine Freistellung von der Gruppenarbeit. Diese Stunden können dann entsprechend nachpersonalisiert werden. Mit dem neuen Gesetz wird diese Zeit für die Anleitung zusätzlich gewährt, was für die Arbeit mit den Kindern mehr Personal bedeutet.
  • Ausweitung der anerkannten Ausbildungsqualifikationen durch z. B. französische Abschlüsse und „Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger“ zur Ermöglichung von multiprofessionellen Teams.

Derzeit überarbeitet das MBK die Ausbildung der Kinderpfleger und passt das Curriculum der Erzieherausbildung an. Beide sollen mehr Theorie-Praxis-Verzahnungen bekommen. Auch die Integration der Ausbildung zur Kindertagespflegeperson in die Ausbildung der Erzieher und der Kinderpfleger soll ermöglicht werden, sodass jeder Absolvent auch Kindertagespflegeperson ist und z. B. nach der Elternzeit vorerst auch als Kindertagespflegeperson tätig sein kann.

Ab Sommer 2023 wird das Handlungs- und Finanzierungskonzept zum zweiten Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (KiTa-Qualitätsgesetz) in Kraft treten.

  • Mit dem KiTa-Qualitätsgesetz wird das Gute-KiTa-Gesetz (2019 bis 2022) über das Jahr 2022 hinaus bis Ende 2024 verlängert und auf Grundlage der Ergebnisse des Monitorings und der Evaluation weiterentwickelt.

Derzeit stimmt das MBK das Handlungs- und Finanzierungskonzept zum Kita-Qualitätsgesetz mit dem BMFSFJ ab.

Dem Saarland sollen durch das KiTa-Qualitätsgesetz Mittel in Höhe von 20,40 Millionen Euro für das Jahr 2023 und 21,68 Millionen Euro für das Jahr 2024

zur Verfügung gestellt werden. Zudem wurden von 2019 bis 2022 Mittel von

den Kita-Trägern nicht abgerufen. Diese Reste dürfen in dem Handlungs- und Finanzierungskonzept zum KiTa-Qualitätsgesetz in 2023 und 2024 ebenfalls verplant werden. Das sind zusätzliche 10 Millionen Euro.

  • Wie von 2019 bis 2022 erhalten 28 Kitas mit besonderen Herausforderungen, die gemeinsam mit den Landkreisen identifiziert wurden, aus diesen Mitteln pro Gruppe eine viertel Fachkraftstelle zusätzlich zu 100 Prozent finanziert.
  • Zudem soll es Budgets für Fachkräfte (-pools), Fachberatungen oder Kita-Sozialarbeiter geben, die den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe (LK/RV) zur Verfügung gestellt werden.
  • Wie von 2019 bis 2022 soll auch die siebte Stunde Leitungsfreistellung weiterhin erhalten bleiben. Damit steht den Leitungen aller 501 Kitas im Land eine zusätzliche Stunde Freistellung vom Gruppendienst für ihre Leitungsaufgaben zur Verfügung. Auch diese Stunden können dann entsprechend nachpersonalisiert werden.
  • Ein wichtiger Meilenstein ist auch die Weiterfinanzierung des Bundes- und des Landesprogramms „Sprach-Kitas“. Alle 81 Sprachfachkräfte sowie der 5,5 Sprachfachberatungen können ihre Arbeit somit fortführen. Zudem können 9,5 weitere, zusätzliche Sprachfachberatungen ihre Arbeit aufnehmen.

Die Landesregierung geht in den nächsten Monaten auch die Problematik der Undurchsichtigkeit bei freien Kita-Plätzen und Mehrfachanmeldungen an. Hier ist ein landesweit zentralisiertes Anmeldeverfahren geplant, um den wahrgenommenen Bedarf durch unzählige Mehrfachanmeldungen und unterlassene Absagen besser beziffern zu können. Mehrfachanmeldungen bei verschiedenen Kitas durch die Eltern werden dadurch hinfällig und die Verfügbarkeit von Plätzen soll transparenter gestaltet werden.

Mehr Kita-Plätze durch Beratungen, eine neue Förderrichtlinie und standardisierte Bauweisen

Der Ausbau der Betreuungsplätze ist eine enorme Herausforderung für die Träger: Die Kommunen und Träger haben seit 2012 beim Ausbau der Betreuungsplätze bis heute in Krippen und Kindergärten knapp 4000 Plätze zusätzlich geschaffen.

Das MBK unterstützt seit Januar 2022 die Kita-Träger schon ab der ersten Idee für eine Maßnahme und während der gesamten Umsetzung beratend. Ziel ist es, den Kita-Ausbau zukünftig noch zielgerichteter umzusetzen. Vorhandene Finanzmittel sollen so unter Beachtung aller haushaltsrechtlichen Voraussetzungen und des Vergaberechts sowie fristgerecht gestellter Mehrkostenanträge bestmöglich genutzt werden. Auch Kostensteigerungen und damit Mehrkostenanträge wegen des steigenden Baukostenindex oder vermeidbarere Umplanungskosten für alle Beteiligten sollen dadurch minimiert werden.

Der nächste Schritt für mehr Kita-Plätze ist eine neue Förderrichtlinie von Standardbauweisen und Nachhaltigkeitsaspekten sowie zum Erwerb von Grundstücken und Förderung von Mieten. Kurzfristige und dauerhafte Mietkostenzuschüsse werden zukünftig gleichbehandelt.

Dabei werden die bestehenden Richtlinien zum 2. Landesprogramm (seit 2019) mit einem 3. Landesprogramm abgelöst.

Ziel ist es, dass Bauträger in kürzerer Zeit, z. B. durch weniger aufwändige Planungen, mehr Plätze für das gleiche Geld, z. B. durch Vermeidung von Mehrkosten, geschaffen werden.

Die Grundstücksankaufförderung kann zum Beispiel bei der Übernahme der Bauträgerschaft von der Kirche hilfreich sein, wenn die Gemeinde einen bestehenden Kindergartenstandort komplett in eigene Verantwortung übernehmen soll und damit, auch wenn das Gebäude nicht mehr wirtschaftlich haltbar ist, zumindest ein etabliertes Kita-Grundstück zur Verfügung hat und nicht erst nach einer geeigneten Immobilie im Einzugsbereich der Kita suchen muss.

Beispiel: Eine Kirchengemeinde verpachtet ein Grundstück in Erbpacht an die Gemeinde. Diese Gemeinde möchte aber keine Kita auf fremdem Land finanzieren, sondern das Grundstück kaufen. Bislang kann nur der Kauf von Gebäuden, jedoch abzüglich des Grundstückswertes, gefördert werden. Dieses Finanzierungsdelta macht die Option des Gebäudeankaufs in vielen Fällen für den Bauträger nicht leistbar.

Ein weiterer wichtiger Grund für die Förderung von Grundstücken ist, dass es erfahrungsgemäß bei Neubaumaßnahmen für Kindertagesstätten regelmäßig zu erhöhten Baukosten kommt, die sich auf die Beschaffenheit (z. B. Pfahlgründung oder Hanglage) des jeweiligen Baugrundstücks zurückführen lassen und durch dessen Herrichtung entstehen.

Die Auswahl des Grundstücks ist, da Grundstückskosten einschließlich Grundstücksnebenkosten und Erschließungskosten bisher nicht gefördert werden, von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Bauträger und dem Nichtvorhandensein an eigenen, bebaubaren Grundstücken beeinflusst.

Eine Möglichkeit, den Kitaausbau zu beschleunigen, ist deshalb die Bezuschussung des Erwerbs von Grund und Boden für den Zweck der Schaffung und Sicherung von Betreuungsplätzen. Dies kann für alle Kostenträger eine Ersparnis von Kosten und Zeit bedeuten, da sich dadurch einerseits Mehrkosten durch schwierige Grundstückseigenschaften wie beispielsweise Topografie, Zuschnitt oder Tragfähigkeit verhindern und andererseits günstige Voraussetzungen für zeitsparende Modullösungen (Standardbauweise) erreichen lassen.

Letztere bieten eine gute Möglichkeit, den Ausbau von Betreuungsplätzen zu beschleunigen. Ein Beispiel dafür ist die 6-gruppige „Kita Regenbogen in Spaichingen“ (Baden-Württemberg), die 2022 in Holzmodulbauweise erstellt wurde. Hier konnte mit einer Projektlaufzeit ab Vergabe von zirka 9 Monaten gerechnet werden. Die Umsetzung vor Ort dauerte nach Fertigstellung der Bodenplatte (Voraussetzung ist ein geeignetes Grundstück) 5 Monate.

Auch die Förderung von Nachhaltigkeit soll Anreize für Kita-Träger bieten. Viele Kitas im Saarland sind aus den 70er Jahren und sind energetisch sanierungsbedürftig. In der Regel könnte bei Sanierungsmaßnahmen in Kitas im Saarland, je nach Umsetzung, die Primärenergieeinsparung bei 40 – 45 Prozent liegen. Bei Neubauten sind die Einsparpotentiale höher. Sanierungsmaßnahmen können sich durch die Senkung der laufenden Kosten so bereits nach wenigen Jahren amortisiert haben.

Quelle: Ministerium für Bildung und Kultur Saarland

 

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