Symbolbild

Ab Montag, 13. Februar, können sich kleinere und unabhängige Verlage wieder für den Deutschen Verlagspreis bewerben. Mit dem Preis würdigt die Bundesregierung bereits zum fünften Mal Verlage, die sich durch außergewöhnliche Programme, ein spezielles kulturelles Engagement sowie innovative Projekte oder die besondere Qualität ihrer verlegerischen Arbeit auszeichnen. Die feierliche Preisverleihung wird Ende August 2023 in Hamburg stattfinden.

Kulturstaatsministerin Claudia Roth: „Die Freiheit, lesen zu können, was immer man will, ist ein hohes Gut demokratischer Gesellschaften. Zensur, Desinformation und Propaganda schränken diese Freiheit vielerorts ein und machen einen ungehinderten Zugang zu Literatur unmöglich. Auch das zeigt, wie mächtig Bücher sind. Gerade hier in Deutschland haben wir das große Privileg einer weltweit einzigartig vielfältigen Verlagslandschaft. Mit dem Deutschen Verlagspreis werden Verlage ausgezeichnet, die in besonderer Weise die literarische Vielfalt in Deutschland bereichern und eben jene Bücher herstellen und herausgeben, die in einer Demokratie unverzichtbar sind. Dieser Verdienst, diese Leistung der engagierten Verleger verdienen unsere Hochachtung.“

Bis zu 60 Verlage können mit einem Gütesiegel und einer Prämie von 24.000 Euro ausgezeichnet werden. Drei besonders herausragende Verlage erhalten als Spitzenpreise Gütesiegel und Prämien in Höhe von jeweils 60.000 Euro. Bis zu drei große Verlage, deren Jahresumsatz über drei Millionen Euro liegt, können ein undotiertes Gütesiegel erhalten. Der Jury für den Verlagspreis 2023 gehören unter anderem an: der literarische Übersetzer Hinrich Schmidt-Henkel, die Journalistin Roswitha Budeus-Budde und die Geschäftsführerin der Stiftung Buchkunst, Katharina Hesse.

Bewerbungen für den Deutschen Verlagspreis 2023 sind bis zum 24. März unter www.deutscher-verlagspreis.de einzureichen.

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