Symbolbild

„Die Landarztquote ist eine große Chance für junge Menschen, die gerne Medizin studieren möchten“, sagt die saarländische Gesundheitsministerin Monika Bachmann etwa eine Woche, bevor am 1. März 2021 zum zweiten Mal das offizielle Bewerbungsverfahren nach der im vergangenen Jahr vom saarländischen Landtag beschlossenen Landarztquote beginnt. Danach sollen auch mit Beginn des Wintersemesters 2021/2022 insgesamt bis zu 7,8 Prozent der Studienplätze der Humanmedizin an der Universität des Saarlandes vergeben werden – das sind voraussichtlich 22 Studienplätze. 

Die Vorabquote reserviert einen Teil der Studienplätze für Bewerberinnen und Bewerber, die sich vertraglich verpflichten, nach Abschluss ihres Studiums und der fachärztlichen Weiterbildung in der Allgemeinmedizin, für zehn Jahre in der hausärztlichen Versorgung in den unterversorgten und von Unterversorgung bedrohten ländlichen Regionen des Saarlandes tätig zu sein. Darüber hinaus müssen die Bewerberinnen und Bewerber in einem speziellen Bewerbungsverfahren, hervorheben, dass sie hierfür besonders geeignet sind. Im vergangenen Jahr hatten 164 Bewerberinnen und Bewerber diese Chance genutzt. „Ich bin noch heute froh darüber, dass im vergangen Sommer so viele junge und motivierte Menschen das Studium im Rahmen der Landarztquote hier bei uns im Saarland aufgenommen haben. Die Landarztquote ist ein wichtiger und vor allem attraktiver Anreiz, mit dem wir die hausärztliche Versorgung im Saarland auch in Zukunft sichern können. Die Landesregierung unternimmt unvermindert alles, um die hausärztliche Versorgung auf dem Land langfristig zu sichern“, betont Bachmann.

Potenzielle Bewerberinnen und Bewerber sollten vor Antragstellung prüfen, ob sie die generellen Antragsvoraussetzungen erfüllen und darüber hinaus gegebenenfalls weitere einschlägige Leistungen oder Qualifikationen nachweisen können. Vergabekriterien für die Studienplätze nach der Landarztquote sind die Abiturnote, eine gegebenenfalls absolvierte einschlägige Berufsausbildung, die Ergebnisse eines gegebenenfalls absolvierten Tests für medizinische Studiengänge (TMS) sowie schließlich ein strukturiertes Auswahlgespräch, zu dem die besten Bewerberinnen und Bewerber vom Landesamt für Soziales eingeladen werden. Grundsätzlich kommen allerdings nur diejenigen in den Bewerbungsprozess, deren komplette Bewerbungsunterlagen bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 31. März schriftlich beim Landesamt für Soziales eingegangen sind. Wichtig ist außerdem: Vor der Online-Bewerbung ist eine Registrierung unter www.hochschulstart.de bei der Stiftung für Hochschulzulassung erforderlich, weil die so generierte Bewerber-ID bei der Online-Bewerbung zwingend anzugeben ist.

Der Direktor des Landesamtes für Soziales, Stefan Funck, betont: „Damit das mehrstufige Auswahlverfahren durchgeführt werden kann, wird die Bewerbungsfrist im Saarland am 31. März 2021 enden. Interessenten können sich schon jetzt auf dem Infoportal über die Details des Verfahrens informieren. Dort wird beispielsweise erklärt, welche Unterlagen und Nachweise benötigt werden. Ab dem 1. März kann man sich dann über das Portal bewerben.“ Über die geplanten Bewerbungsmodalitäten informiert ein Infoportal auf der Internetseite des LAS unter www.las.saarland.de.

 

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