In der letzten Ministerratssitzung wurde Gesundheitsstaatsekretärin Bettina Altesleben zur Landesbeauftragten für Sucht und Drogen ernannt. Damit wird der besonderen Bedeutung der Drogenprävention und Suchkrankenhilfe innerhalb der Landesregierung Rechnung getragen.
Altesleben wird in ihrer Funktion die Drogenpolitik des Landes zentral koordinieren, gestalten und umsetzen. Gleichzeitig ist sie Bindeglied zwischen Land und Bund. Das Saarland ist eines von insgesamt vier Bundesländern mit einer sog. Landesdrogenbeauftragten.
Bettina Altesleben erklärt zur Ernennung: „Vor dem Hintergrund der Cannabis-Legalisierungspläne der Bundesregierung werden uns in diesem Jahr aus meiner Sicht besonders drei Punkte besonders beschäftigten: Die Entkriminalisierung von Konsumierenden auf der einen Seite und gute Aufklärungsangebote und Präventionsprogramme auf der anderen Seite. Ich werde diesen bevorstehenden Prozess eng begleiten. Auf Landesebene möchte ich außerdem die Zusammenarbeit mit den Landkreisen und dem Regionalverband, den Wohlfahrtsverbänden sowie Institutionen weiter verstärken. Bereits im November vergangenen Jahres hat sich der Saarländische Suchthilfebeirat unter meinem Vorsitz eine aktualisierte Geschäftsordnung gegeben.“
Der Beirat unterstützt und berät das Gesundheitsministerium in allen Fragen der Suchtkrankenhilfe und Suchtprävention. Ende März fand unter dem Vorsitz von Bettina Altesleben außerdem erstmals die Mortalitäts- und Morbiditätskonferenz Drogen im Saarland statt. Ziel des Treffens ist es, auf rein fachlicher Ebene und im geschützten Rahmen Fälle zu analysieren und daraufhin adäquate, passgenaue Präventiv- und Hilfsangebote für die besonders gefährdeten Konsumentengruppen entwickeln zu können.
Insgesamt werden im Bereich der Drogenpolitik und Suchtprävention jährlich zwischen 2,5 und 3 Millionen Euro vorgehalten. Neben den bestehenden Angeboten wie den Suchtpräventionsfachstellen, dem Ausbau von Angeboten für Kinder und Jugendliche aus suchtbelasteten Familien oder Projekten wie „Unabhängig im Alter – Lebensqualität im Alter“ für Suchtkranke über 60 Jahren oder „FreD – Frühintervention bei erstauffälligen Drogenkonsumenten“, fördert die Landesregierung als größter Kostenträger die Hilfsangebote für Schwerstabhängiger im Drogenhilfezentrum.
Das Land beteiligt sich daneben jeweils an den Kosten der Landesstellen für Suchtfragen und Glücksspielsucht. Die Kosten der Psychosoziale Begleitung von Personen in Substitutionsprogrammen werden ebenfalls vollständig übernommen. Ab Sommer 2023 kommt ein Modellprojekt zur glücksspielbezogenen Prävention bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit einer Laufzeit von zwei Jahren neu hinzu.