Vor diesem Hintergrund und um sowohl die Anlieferer, als auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus zu schützen, bittet der EVS alle Bürgerinnen und Bürger nachdrücklich:

  • Besuche von Entsorgungseinrichtungen auf das notwendige Minimum zu beschränken und insbesondere über die nächsten Wochen zu „strecken“.
  • Sich ggf. nach einem Abholtermin für Sperrabfall zu erkundigen.
  • Sich vor dem Besuch einer Anlage über die Internetseite, telefonische Ansprechpartner bzw. Presseveröffentlichungen der zuständigen Kommune eingehend über die jeweiligen Modalitäten vor Ort (Öffnungszeiten, Ablauf, Bezahlung, ggf. keine Hilfe beim Entladen etc.) zu informieren und entsprechende praktische Vorbereitungen zu treffen.
  • Aushängenden Informationen sowie Anweisungen der MitarbeiterInnen vor Ort unbedingt zu entsprechen.

„Mit der Beherzigung dieser Vorgaben tragen die Anlieferer ganz wesentlich dazu bei, reibungslose Abläufe auf den Anlagen zu ermöglichen und sich selber wie auch die MitarbeiterInnnen vor Ort zu schützen“, sind sich die Geschäftsführer des EVS, Georg Jungmann und Michael Philippi, einig.

Alle Beteiligten werden gebeten, geduldig und rücksichtsvoll miteinander umzugehen. Die kommunalen Anlagen können sich an einer Handreichung für Grüngutannahmestellen und Wertstoff-Zentren des EVS orientieren. Darin werden Sicherheitshinweise sowie Schutz- und Handlungsempfehlungen für einen möglichst risikofreien Ablauf mit den Verbrauchern gegeben.

Die Handreichungen des EVS für Anlieferer von EVS-Anlagen finden Sie unter: www.evs.de/aktuell

 

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