Um mehr Familien den Zugang zur Notbetreuung für ihre Kinder zu ermöglichen, wird die Zahl der Notbetreuungs-Gruppen erhöht und die Kriterien für den Anspruch auf Notbetreuung angepasst. Die Ausweitung der Notbetreuung in den KiTas ist mit dem beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familien (MSGFF) angesiedelten Landesjugendamt und den Spitzenverbänden der kommunalen und freien KiTa-Träger abgestimmt.

Bisher war die zulässige Zahl in der Notbetreuung zu betreuenden Kindern auf maximal 15 pro Einrichtung – in drei Gruppen mit maximal je fünf Kindern – begrenzt. Künftig können in den Einrichtungen bei Bedarf so viele Notbetreuungsgruppen eingerichtet werden, wie es in der Betriebserlaubnis der Einrichtung festgelegt ist. Bei durchschnittlich vier Gruppen in den 470 saarländischen KiTas könnten somit 9.400 Notbetreuungsplätze vorgehalten werden.

Bei der zusätzlichen Nutzung von geeigneten Funktionsräumen in den KiTas kämen 2.000 weitere Betreuungsplätze hinzu, so dass insgesamt 11.400 Notbetreuungsplätze für Kinder im Alter von null bis sechs Jahren angeboten werden könnten. Dies entspräche einem Betreuungsangebot für rund ein Viertel der normalerweise im Saarland zu betreuenden Kinder.

Um einen Notbetreuungsplatz zu bekommen, ist es ausschlaggebend, dass berufstätige Eltern bzw. Erziehungsberechtigte den Bedarf glaubhaft machen können, weil sie über keine anderweitige Betreuungsmöglichkeit verfügen. Alleinerziehende haben Anspruch auf Notbetreuung für ihre Kinder – unabhängig davon, ob sie berufstätig sind. Dies gilt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazitäten.

In den Schulen erfolgt die Ausweitung der Notbetreuung parallel zur schrittweisen Wiederaufnahme des Schulbetriebs. Hier werden zurzeit in den Schulen die Ausweitungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Räume und des zur Verfügung stehenden Personals geprüft.

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