Trotz der Freude über den dritten Sieg in Folge: Der Haussegen hängt schief Foto: FC 08 Homburg / Robin Burkart

Bei einer Telefonschalte der Sportministerkonferenz (SMK) am heutigen Nachmittag waren sich die Sportminister der Länder darüber einig, dass das Training von Berufsportlern eine besondere Stellung hat und somit auch gesondert betrachtet werden muss.

„Ich bin froh darüber, dass man sich auch auf Ebene der SMK verständigen konnten, dass die Stellung von Berufssportlern eine gesonderte Beurteilung erfordert“, so Sportminister Bouillon. „Angesichts dessen habe ich Ministerpräsident Tobias Hans den Vorschlag unterbreitet, auch den Berufssportlern im Saarland diese Möglichkeit zu gewähren.“

Konkret richtet sich dies an alle Berufssportler, u.a. an die Fußball-Mannschaften des 1. FC Saarbrücken, des FC Homburg und der SV Elversberg. Die saarländische Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie unterscheidet zwischen beruflicher Tätigkeit und Freizeitgestaltung.

Im Bereich des bezahlten Berufssports, wie z.B. Profifußballspieler, ist der Trainingsbetrieb unter strengen Hygieneschutz-Auflagen gestattet. Dies begründet sich in der Ausübung beruflicher Tätigkeit von Berufssportlern.

Das Training von Berufssportlern auf dem von ihrem Arbeitgeber bereitgestellten Trainingsgelände gilt demnach nicht als Betrieb von Sporthallen, Sport- und Spielplätze im Sinne von § 5 Abs. 3 der Rechtsverordnung.

Der Verein hat darüber Nachweis zu erbringen, dass die Sportler ihren Lebensunterhalt aus den sportlichen Tätigkeiten bestreiten. Die Ausübung des Breitensports in Sportstätten ist im Moment auf Grundlage der geltenden Rechtsverordnung des Saarlandes noch nicht möglich.

Die SMK hat sich aber auch in ihrer Telefonschaltkonferenz damit befasst, wie ein stufenweiser Wiedereinstieg in den Trainings- und Wettkampfbetrieb im Bereich Breiten- und Freizeitsport erfolgen kann. Eine abschließende Bewertung steht hier noch aus.

 

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