Das Rentenniveau und der Beitragssatz zur Rentenversicherung bleiben stabil. Aktuell sind die meisten Rentner gut versorgt. Das zeigen sowohl der Rentenversicherungsbericht als auch der vierte Bericht zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre, die das Kabinett beschlossen hat.
Der Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung enthält Angaben zu Einnahmen und Ausgaben der Rentenversicherung – und er gibt einen Ausblick auf die Finanzentwicklung der nächsten 15 Jahre. Vorgelegt wird er jedes Jahr im November und wurde nun im Kabinett beschlossen. „Die Rentenversicherung ist gut aufgestellt. Ich freue mich sehr, dass es uns – entgegen vieler Prognosen – gelungen ist, den Beitragssatz länger als erwartet stabil zu halten“, so Bundesarbeitsminister Hubertus Heil. „Es ist gerade in diesen Tagen eine gute Nachricht, dass arbeitende Menschen sich darauf verlassen können, dass der Beitragssatz nicht steigt. Das ist vor allem darauf zurückzuführen, dass es uns gelungen ist, den Arbeitsmarkt auch in Krisenzeiten stabil zu halten.“ Das Wichtigste aus dem Bericht im Überblick:
Rentenniveau und Beitragssatz
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rente bleibt bis 2026 stabil bei 18,6 Prozent. Im Jahr 2030 wird er voraussichtlich 20,2 Prozent betragen und im Jahr 2036 21,3 Prozent. Das Rentenniveau liegt derzeit bei 48,1 Prozent und bleibt auch bis zum Jahr 2024 knapp oberhalb von 48 Prozent. Das Rentenpaket garantiert bis 2025 ein stabiles Rentenniveau von mindestens 48 Prozent sowie einen stabilen Beitragssatz, der die Marke von 20 Prozent nicht überschreitet. Beides wird eingehalten. Im Rentenniveau drückt sich die Kaufkraft der Rente aus: Es ist eine Standardrente gemessen am Durchschnittsentgelt eines Beschäftigten.
Rentenerhöhung 2023
Der Rentenversicherungsbericht blickt auch immer voraus auf die anstehende Rentenanpassung. Diese wird zum 1. Juli 2023 nach den Modellrechnungen rund 3, 5 Prozent (West) und gut 4,2 Prozent (Ost) betragen. Bis zum Jahr 2036 steigen die Renten um insgesamt knapp 43 Prozent. Dies entspricht einer durchschnittlichen Steigerungsrate von 2,6 Prozent pro Jahr. Die endgültigen Werte für die Berechnung der Rentenerhöhung liegen allerdings erst im Frühjahr 2023 vor, wenn die Daten über die Lohnentwicklung verfügbar sind.
Ost- und Westrenten gleichen sich an
Die Renten in Ost und West werden mit dem Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz vollständig angeglichen. Die Angleichung der Rentenwerte hat am 1. Juli 2018 begonnen und wird zum 1. Juli 2024 abgeschlossen sein. Derzeit liegt der aktuelle Rentenwert Ost bei 98,6 Prozent. Für die tatsächliche Rente ausschlaggebend ist vor allem die Summer der im Laufe eines Arbeitslebens gesammelten Entgeltpunkte. Für die Renten der älteren Jahrgänge in den neuen Ländern können zudem Rentenbestandteile im Zusammenhang mit der Überführung der Zusatz- und Sonderversorgungssysteme der ehemaligen DDR hinzukommen.
Zahl der älteren Beschäftigten steigt
Aus dem Vierten Bericht zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre geht hervor: Die Erwerbsbeteiligung älterer Menschen hat sich ausgesprochen dynamisch entwickelt. Derzeit liegt sie in der Altersgruppe der 60- bis 64-Jährigen bei 61 Prozent. Insgesamt 2,8 Millionen Menschen dieser Altersgruppe sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Als Ergebnis des Berichtes, den das Kabinett besch hält die Bundesregierung die im Jahr 2007 beschlossene Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre weiterhin für notwendig und für vertretbar. Die schrittweise Anhebung bis zum Jahr 2031 gewährleistet ausreichend Zeit, die Gestaltung der altersgerechten Arbeitswelt weiter voranzubringen. Der langfristige Zeitraum schafft Planungssicherheit und verhindert, dass Beschäftigte oder Unternehmen überfordert werden.
Die soziale und wirtschaftliche Situation der älteren Beschäftigten hat sich weiter verbessert. Entscheidend dafür ist, dass ältere Arbeitnehmer einer guten und sicheren Arbeit nachgehen. Ein längeres Erwerbsleben ist für die Beschäftigten eine Chance auf mehr Wohlstand und Teilhabe. Angesichts älter werdender Belegschaften und drohender Engpässe bei Fachkräften werden die Fähigkeiten und Potenziale älterer Arbeitnehmer zunehmend geschätzt. Der Bericht zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre ist alle vier Jahre vorzulegen. Die ersten drei Berichte stammen aus den Jahren 2010, 2014 und 2018.
Konsequenter Einsatz der Kurzarbeit zahlt sich aus
In den vergangenen beiden Jahren stand die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt unter dem besonderen Einfluss der Covid-19-Pandemie. Durch den Einsatz von Kurzarbeit konnten nachhaltige negative Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt weitgehend vermieden werden. So spielte der konsequente Einsatz der Kurzarbeit eine wichtige Rolle bei der Stabilität des Beitragssatzes, denn auf Kurzarbeitergeld werden auch Beiträge zur Rente gezahlt. Das sicherte die Rentenansprüche der Kurzarbeiter und stabilisierte die Rentenfinanzen. Davon profitierten auch viele ältere Arbeitnehmer.