Symbolbild

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat in seinem Referentenentwurf geplante Maßnahmen für das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 vorgelegt Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) sieht darin einen ersten wichtigen Schritt, vermisst aber einen wirklichen Aufbruch.

„Wir stehen mit der gesamten Technologiebreite bereit, die Bundesregierung bei den wachsenden Herausforderungen zu unterstützen. Die schon seit Herbst 2021 bestehende Preiskrise der fossilen Energien wird durch den Ukrainekrieg noch verschärft. Es braucht eine Entfesselung für alle Erneuerbaren Energien. Der Entwurf bleibt aber deutlich hinter dem Möglichen und Notwendigen zurück. Er muss erheblich nachgebessert werden, um die klaffende Umsetzungslücke für Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Klimaschutz im Energiesektor zu schließen“, so BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter.

Der BEE appelliert an die Regierungskoalition die Potenziale der Erneuerbaren Energien als heimische, sichere und bezahlbare Quellen umfassend zu heben. „Die Verankerung der Erneuerbaren Energien als im öffentlichen Interesse stehend und der nationalen Sicherheit dienend ist für Energiesouveränität und Versorgungssicherheit eine essentielle Ergänzung. Aber auch der Schutzgütervorrang muss im Gesetz verankert werden. Die Ausbauszenarien und Berechnungen des Bruttostrombedarfs sind anzupassen. Und es braucht die Neujustierung bei Ausschreibungsdesign, Standortkulisse und Volumen. Der notwendige Schritt nach vorn lässt sich gemeinsam mit den Menschen organisieren. Das Motto muss sein: Mitmachen und Teilhabe zulassen, statt regulatorisch zu erschweren“, so Peter weiter.

Für die einzelnen Technologien bestünde erheblicher Nachbesserungsbedarf. Bei der Solarenergie seien die Rahmenbedingungen für Solarstrom-Eigenverbraucher (Prosumer) und Volleinspeiser gleichermaßen deutlich zu verbessern. Eine deutliche Anhebung der Auktionsvolumen für Solarparks müsse sich auch in einer entsprechenden Öffnung der Flächenkulisse für deren Standortwahl niederschlagen. Innovative PV-Anwendungen wie z.B. Agri-PV blieben chancenlos, wenn sie mit konventionellen PV-Technologien im weitgehend ungeschützten Wettbewerb um Marktprämien stünden. Für den Ausbauturbo bei Windenergie an Land seien jenseits der Änderungen im Natur- und Artenschutzrecht, Planungsrecht und bei der Flächenausweisung, die erst im “Sommerpaket” angegangen werden, wichtige Weichenstellungen vorzunehmen. Kurzfristig brauche es eine einfache Regelung für das Repowering und die Klärung der bereits ausgewiesenen und durch Radar blockierten Flächen. Zusätzlich sollten die Kompetenzen des Bund-Länder Ausschusses erweitert werden.

Auch wenn der Bioenergie eine neue Rolle bei der Bereitstellung von Spitzenlast und Flexibilität zukommen soll, liege die Optimierung der bestehenden Anlagen brach. Dabei seien Biogasanlagen mit Vor-Ort-Verstromung wie auch Biomethan-KWK-Anlagen einzubeziehen. Für die Wasserkraft sehe der Referentenentwurf erhebliche Verschlechterungen der Rahmenbedingungen vor, statt die wetterunabhängige Leistung von Wasserkraft und die Leistungserhöhung durch Modernisierung und Neubau anzureizen. Auch das große Potential der Geothermie finde sich in der EEG-Reform nicht wieder, die geplante kalendergesteuerte Degression mache die Planung neuer Projekte für Investoren sogar noch weniger attraktiv, fasst Peter zusammen.

„Die Erneuerbaren Energien stehen bereit, die Versorgung krisensicher zu übernehmen. Mit kurzfristigen Maßnahmen könnten bereits mit dem bestehenden Anlagenpark zusätzliche Potentiale gehoben werden. Ein beschleunigter Zubau lässt sich umsetzen und Deutschland zeitnah aus bestehenden energiepolitischen Abhängigkeiten lösen. Die Erneuerbaren-Branchen wollen jetzt Verantwortung übernehmen. Wenn die Politik dafür den Rahmen präzisiert, wird das neue EEG die Ouvertüre für die energiepolitische Zeitenwende sein“, so Peter abschließend.

Anzeige

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein