Es tut sich was in Sachen B423 neu: Der zuletzt für 2020 angekündigte und von Homburger Bürgern der südlichen Stadtteile seit 30 Jahren gewünschte Bau der Umgehungsstraße verschiebt sich erneut. Streng genommen ist diese Nachricht nur teilweise neu, denn quasi im Jahressprung hat sich das Projekt auf der Zeitachse immer wieder nach hinten verschoben.
Neu ist zurzeit lediglich der Umstand, dass sich die vom saarländischen Verkehrsministerium übernommene Abarbeitung von über 730 eingereichten Einwendungen offenbar dem Ende nähert. Das Ministerium hat bereits signalisiert, dass in der Folge die Planungsunterlagen voraussichtlich überarbeitet werden müssen. Bedeutet etwa: Neue Verkehrszählungen, neue Gutachten, technische Umplanungen. Ende 2021, Anfang 2022 wisse man dann wie es weitergeht im Verfahren. Eine der Optionen ist die, dass nach der eventuellen Planabänderung eine neuerliche Offenlage mit Beteiligung der Öffentlichkeit notwendig wird. Letztere hat aktuell und vorsorglich bereits Position bezogen.
Das war zunächst einmal die „BI gegen den Bau der B423 neu“. Deren Sprecher Hans-Peter Breit machte deutlich, dass alleine der Hinweis des Wirtschaftsministeriums auf eine Überarbeitung der Planungsunterlagen dafür spreche, dass es sich dabei „nicht nur um Kosmetik“ handele. Breit ist der Ansicht, dass nach Planänderung eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich wird, und dass auch Einwendungen gegen die Änderungen vorgebracht werden können. „De facto stehen wir somit am Beginn eines neuen Planungsverfahrens“, ordnet der Jurist und BI-Sprecher den Sachstand ein.
Die SPD Einöd mit Ingweiler und Schwarzenacker dampft diese Perspektive aus ihrer Sicht heraus erst einmal ein: Erneute Einwendungen würden sich lediglich auf von den Planern vorgenommenen Änderungen beziehen, also nicht auf das gesamte Planungsverfahren. „Da wir uns nach wie vor im Regelprozess befinden, empfehlen wir allen Umgehungsbefürwortern jetzt nicht die Zuversicht zu verlieren. Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist bei der Umsetzung von Infarstrukturmaßnahmen in Deutschland eben ein hohes Gut, das es zu respektieren gilt“, schreibt SPD-Vorsitzender Pascal Conigliaro. Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist auch ein rechtsstaatliches Verfahren.
Im Falle der B423-Umgehung sieht der Vorsitzende der CDU Schwarzenbach/Schwarzenacker/Wörschweiler, Raimund Konrad, eben dieses rechtsstaatliche Verfahren behindert und nennt als Verzögerungsgrund den Fund von Wildkatzenhaaren an ausgelegten Probestäbchen. Wir hatten im Vorjahr berichtet, dass wegen dieses Fundes aus dem Jahr 2018 weitere Gutachten erforderlich wurden, weil die Wildkatze zu den streng geschützten Arten zählt. Aufgrund des Fundes beauftragte das Verkehrsministerium 2019 das Büro Öko-Log Freilandforschung aus Trippstadt mit der Betrachtung des Sachverhaltes.
Schon vor einem Jahr hatte das Ministerium unserer Redaktion mitgeteilt, dass nach Abschluss weiterer naturschutzfachlicher Untersuchungen und möglichen Umplanungen es eine erneute öffentliche Auslegung der geänderten Pläne geben werde. Bedeutet bis hierher: Neben den Umplanungen zum Schutz der Wildkatze gibt es offenbar auch noch andere Gründe für Planungsänderungen, die sich aus den schon vorher eingereichten Bürgereinwendungen ableiten lassen. Kritiker hatten schon früh auf in den Planungsunterlagen fehlende Grund- und Hochwasserschutzgutachten hingewiesen, auf fehlerhafte Lärmschutzgutachten und fragwürdige Verkehrsdaten. Auch ein Schönrechnen des Projektes zur Verbesserung der Kosten-Nutzen-Analyse wurde moniert. 30 Seiten geballte Kritik hatte die BI B423neu an den Petitionsausschuss des Bundestages weitergeleitet, bislang ohne Antwort.
Während die Befürworter der neuen Umgehungsstraße von einem volkswirtschaftlichen Nutzen ausgehen, der die Kosten um ein Vierfaches übertrifft, sehen die Kritiker dies gänzlich anders, verweisen auf eigene Kostenschätzungen, die sich in Richtung 40 Millionen Euro bewegen und entsprechend den Nutzen deutlich senken werden. Und während die Befürworter unter dem Druck wachsender Verkehrs-, Lärm- und Schadstoffbelastung auf den „vordringlichen Bedarf“ drängen, argumentieren die Gegner (hier vor allem die Grüne) damit, dass eben gegen jene Verkehrsbelastungen auch Lärmschutzmaßnahmen, LKW-Nachtfahrverbot und Verkehrsberuhigung helfen. Breit ist sogar der Meinung, dass mit der A8 und der A6 ohnehin bereits eine „Umgehungsstraße“ vorhanden ist: „Man muss lediglich gewillt sein, den LKW-Verkehr von der Bundesstraße auf die Autobahn zu bringen. Mit der Sperrung der B423 für LKWs oder mit dem Aufstellen von Mautsäulen ließe sich der Schwerlastverkehr in den südlichen Stadtteilen eindämmen.“
Zurzeit beabsichtigt das Verkehrsministerium eine neuerliche Verkehrszählung noch vor den Sommerferien, um aktuelle Daten zu bekommen. Breit hält dies für keine gute Idee, weil das Bild wegen der Bauarbeiten an der Autobahn-Anschlussstelle Homburg verfälscht werde (Umleitungsverkehr), weil sich Corona auf das Verkehrsgeschehen auswirkt, sowohl im ÖPNV wie auch im Individualverkehr, und weil auch nicht absehbar ist, wie sich die neue S-Bahnlinie auswirken wird. Auch die industrielle Entwicklung und die Veränderungen der Arbeitswelt (Homeoffice) müssten mitberücksichtigt werden. Während sich die Befürworter der Umgehungstraße auf die Prorität im Bundsverkehrswegeplan und auf eine Zusicherung der zuständigen Ministerin Anke Rehlinger stützen, die 2019 zusicherte, alles in ihrer Macht stehende für die Realsierung der Umgehung zu tun, sehen die Kritiker inzwischen eher Anzeichen dafür, dass sich die Fragezeichen rund um das Projekt B423 mehren. Breit ist insbesondere darauf gespannt, was die in diesem Jahr anstehende Überprüfung des Bundsverkehrswegeplanes erbringt: „Es kann nämlich sein, dass das Projekt einer solchen Prüfung wegen des verschlechterten Kosten-Nutzen-Verhältnisses aus der Vordringlichkeit herausfällt.“