Der Ausschuss für grenzüberschreitende Zusammenarbeit (AGZ) unter dem Vorsitz von Roland Theis, Staatssekretär und Bevollmächtigter für Europaangelegenheiten, und Josiane Chevalier, Präfektin der Region Grand Est, hat erstmals im Saarland getagt. Dort verabschiedete er unter anderem eine vom Saarland initiierte Resolution.
Bei der Sitzung, die im Hybrid-Format in der Aula der Universität des Saarlandes stattfand, verständigten sich die Mitglieder des AGZ darauf, administrative Hindernisse beim deutsch-französischen dualen/kooperativen Studium zu beseitigen. Dazu verabschiedete der AGZ einstimmig eine vom Saarland initiierte Resolution. Sie sieht vor, dass regionale und nationale Experten beider Länder in einer ad hoc Arbeitsgruppe zusammenkommen, um einen „Status für im deutsch-französischen Grenzraum grenzüberschreitend Studierende“ zu erarbeiten. Außerdem soll geprüft werden, wie ein grenzüberschreitendes Semesterticket eingeführt werden kann.
„Das Saarland hat als Gastgeberland die Universität des Saarlandes nicht nur symbolisch für die deutsch-französische Freundschaft als Veranstaltungsort gewählt. Wir wollten bewusst an einen Ort gehen, wo wir durch den Abbau grenzüberschreitender Hindernisse Chancen gerade für junge Menschen schaffen können. Ich bin den Vertretern der saarländischen Hochschulen und der Deutsch-Französischen Hochschule dankbar, die gemeinsam mit mir diese Resolution vorbereitet haben und die auch in der Facharbeitsgruppe mit uns mitarbeiten werden“, erklärte Staatssekretär und Bevollmächtigter für Europaangelegenheiten Roland Theis.
Einen echten Fortschritt kündigte die anwesende beigeordnete Ministerin für berufliche Eingliederung im Arbeitsministerium, Brigitte Klinkert, an. Die französische Ministerin aus dem Elsass stellte eine Lösung für die Finanzierung der grenzüberschreitenden Ausbildung vor, für die es seit einigen Jahren keine nachhaltige Lösung gab. Klinkert führte aus, dass im Zuge eines großangelegten Gesetzesvorhabens, das unter andrem darauf abzielt, die Verwaltung mehr zu dezentralisieren und zu vereinfachen, das französische Arbeitsrecht reformiert werde. Die geplante Reform in Frankreich wird die Finanzierung ab dem Ausbildungsjahr 2022 verstetigen. „Das Ergebnis unserer Sitzung ist, dass Unternehmen und Auszubildende ab Herbst 2022 von einer langfristigen Lösung ausgehen können. Das ist eine gute Nachricht für die grenzüberschreitende Ausbildung, die einen wichtigen Beitrag zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit und des Fachkräftemangels in unserer gemeinsamen Grenzregion leisten kann.“
Der Ausschuss soll Lösungen für Schwierigkeiten erarbeiten, denen Menschen in der Grenzregion aufgrund der unterschiedlichen Rechtsordnungen der beiden Länder, unter anderem in den Bereichen Verkehr, Beschäftigung, Gesundheit und Entwicklung, in ihrem Alltag begegnen. So mahnten Staatssekretär Roland Theis und der französische Abgeordnete Christoph Arend nochmals dringend eine Lösung im Streit zwischen den französischen und deutschen Ministerien bei der Besteuerung von Kurzarbeitergeld für Grenzgänger an.