„Ich bitte alle Saarländerinnen und Saarländer: Handeln Sie, trotz erster Lockerungen, auch zukünftig mit der notwendigen Disziplin. Achten Sie auf ihre Gesundheit und die ihrer Mitmenschen. Halten sie Abstand und waschen sie sich gründlich die Hände. Der Verzicht der letzten Wochen darf nicht umsonst gewesen sein“, appelliert Monika Bachmann.

Alle weiteren Maßnahmen der Ausgangsbeschränkung wie beispielsweise das Verbot des Betriebs von Gaststätten, Bars, Kinos, Theatern, Badeanstalten und Zoos werden zunächst bis Sonntag, 03. Mai verlängert. Hochschulen, Schulen und Kindergärten bleiben ebenfalls geschlossen. Prüfungen können hierbei unter Beachtung des Infektionsschutzes durchgeführt werden. Ab dem 04. Mai findet voraussichtlich eine schrittweise Öffnung der Schulen statt.

Die Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus wird gleichermaßen bis zum 03. Mai verlängert. Ein- und Rückreisende in das Saarland, entsprechende Ausnahmefälle ausgenommen, sollen sich demnach weiterhin für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben. Ausnahmen von der Quarantäne gibt es für Personen, die täglich oder für bis zu 5 Tage zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich oder medizinisch veranlasst in das Bundesgebiet einreisen, oder die sich weniger als 72 Stunden im Ausland aufgehalten haben oder Personen, die einen sonstigen triftigen Reisegrund haben.

Hierzu zählen insbesondere soziale Aspekte wie etwa ein geteiltes Sorgerecht, der Besuch des nicht unter dem gleichen Dach wohnenden Lebenspartners, dringende medizinische Behandlungen oder Beistand oder Pflege schutzbedürftiger Personen sowie Ausbildungs- oder Studienzwecke.

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