Angelehnt an die Vorgaben des Bundes hat das Saarland im heutigen Ministerrat über erste Schritte zur Normalisierung des öffentlichen Lebens entschieden. Diese betreffen zunächst den Betrieb von bestimmten Ladenlokalen, Bibliotheken und Wertstoffzentren. 

„Unsere Maßnahmen haben Wirkung gezeigt. Die Verdopplungsdauer der Infektionszahlen konnte deutlich verlängert, und die medizinische Versorgung vorerst gesichert werden. In der Hoffnung, dass die saarländischen Bürgerinnen und Bürger die notwendigen Hygiene- und Abstandsregeln auch weiterhin diszipliniert einhalten, beginnen wir mit einer schrittweisen und sehr umsichtigen, Lockerung erster Maßnahmen“, erklärt Gesundheitsministerin Monika Bachmann.

Ladenlokale, deren Verkaufsfläche 800 Quadratmeter nicht überschreitet, dürfen ab Montag, 20. April wieder öffnen. Ladenlokale in Einkaufszentren, unterhalb dieser Größenordnung, dürfen nur öffnen, wenn die Gesamtfläche aller Ladenlokale innerhalb des Einkaufszentrums nicht mehr als 800 Quadratmeter beträgt. Von dieser Regelung bezüglich Einkaufszentren sind nach wie vor Geschäfte ausgenommen, die dem täglichen Bedarf dienen wie beispielsweise Lebensmittelhandel, Apotheken oder Optiker. Darüber hinaus dürfen ab Montag Grüngutsammelstellen beziehungsweise weitere Wertstoffzentren, Kraftfahrzeug- und Fahrradhändler, Buchhandlungen und Archive sowie Bibliotheken nochmal öffnen.

Die Betreiber und Verantwortlichen der Ladenlokale, Einrichtungen und Anlagen müssen den Zugang von Kundinnen und Kunden steuern um Warteschlagen zu vermeiden und die Hygienemaßnahmen nach den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts sicherzustellen. Dazu gehört insbesondere die ständige Einhaltung des Mindestabstands von 2 Metern.

In begründeten Einzelfällen kann die zuständige Ortspolizeibehörde auf Antrag auch Ausnahmeregelungen für Sportstätten zum Training von Sportlerinnen und Sportlern des Olympiakaders und des Perspektivkaders erteilen. Auch diese Ausnahmen müssen in allen Fällen aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar sein.

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