Beides führt zu massiven Kaufkraftverlusten im Saarland. „Es wird Monate dauern, bis sich die Familien finanziell einigermaßen erholt haben. Das kann nicht der Plan sein, um die Wirtschaft nach der Krise wieder anzukurbeln bzw. während der Krise zu stabilisieren“, sagt Caspar.

Leidtragende sind auch die so genannten Minijobber. Minijobber sind geringfügig beschäftigt. Das heißt, dass sie nicht pflichtversichert in der Arbeitslosenversicherung sind. Es besteht also derzeit nicht die Möglichkeit, für die Minijobber Kurzarbeitergeld von der Agentur für Arbeit zu erhalten. Im Saarland arbeiten rund 96.400 Minijobber. Das sind 14,3 % aller anhängig Beschäftigten (13,5 Westdeutschland). Davon sind 65.500 Menschen ausschließlich geringfügig beschäftigt.

„Hier zeigen sich wieder die Nachteile der geringfügigen Beschäftigung. Für die Zukunft gilt deshalb, dieses prekäre Beschäftigungsverhältnis wieder in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu überführen“, so Caspar abschließend.

*Quelle: www.boeckler.de

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