Symbolbild

Bund und Länder haben beschlossen, die Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen bis mindestens 3. Mai beizubehalten. „Aus gesundheitlicher Perspektive ist die Entscheidung absolut verständlich.  Absolut unverständlich ist hingegen die Weigerung vieler Arbeitgeber, das Kurzarbeitergeld aufzustocken“, betont Jörg Caspar, Vorstandsvorsitzender der Arbeitskammer des Saarlandes.

Rund 9000 Unternehmen im Saarland haben bereits Kurzarbeit angezeigt. „Das bedeutet für die Beschäftigten harte Einkommensverluste. Deshalb bekräftigen wir erneut unsere Forderung, dass Kurzarbeitergeld auf mindestens 80 % aufzustocken“, sagt Caspar.

„Die Sozialversicherungsbeiträge werden paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gezahlt. Deshalb müssen auch beide Parteien in der Krise finanziell entlastet werden. Es gibt Arbeitgeber, die das gemeinsam mit den Betriebs-  und Personalräten per Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag vereinbart haben. Viele Arbeitgeber lehnen diese Regelung aber immer noch ab. Das ist in der jetzigen Krise unverantwortlich und lässt viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Regen stehen“, so Caspar. „Deshalb fordern wir die Politik auf, das Kurzarbeitergeld auf mindestens 80 Prozent des Nettolohns aufzustocken, wie es in anderen europäischen Ländern bereits der Fall ist.“ *

Grundsätzlich muss der Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld nicht aufstocken, es sei denn ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung enthalten entsprechende Regelungen hierzu. „In vielen Branchen und Betrieben gibt es aber keine tarifvertraglichen Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld“, so Caspar. Doch gerade Beschäftigte mit geringem Einkommen können bei einem Nettoeinkommensverlust von 40 Prozent nicht lange über die Runden kommen. Viele Kurzarbeiterinnen und Kurzarbeiten werden jetzt Leistungen der Grundsicherung (Hartz IV) in Anspruch nehmen müssen.

Auch die Verlängerung der Schulschließungen im Saarland bedeuten für die Familien oft herbe Einkommensverluste. Denn auch die Lohnfortzahlung für Eltern wegen fehlender Betreuung  wird nur in Höhe des Kurzarbeitergeldes bezahlt. Und das reicht oft zum Leben nicht aus.

Weiterlesen auf Seite 2

Anzeige

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein