Ein wichtiges Signal setzt das Wirtschaftsministerium mit der geplanten Beteiligungsgesellschaft, die für den Standort wichtigen Unternehmen bei der Transformation unter die Arme greifen soll, um so Beschäftigung im Saarland zu sichern. „Aus unserer Sicht dringend erforderlich ist die Beteiligung von Arbeitnehmervertretungen an der Erstellung der Fördergrundsätze und der Auswahl zu fördernder Unternehmen“, fordert Otto.

Denn: Beschäftigte und ihre Interessenvertretungen sind gewillt und in der Lage, als Innovationstreiber an der Gestaltung der Zukunft des Landes mitzuwirken. Die Stärkung der Mitbestimmung auf betrieblicher wie politischer Ebene ist dafür Voraussetzung. In allen im Bericht angesprochenen Handlungsfeldern ist Mitbestimmung unabdingbare Voraussetzung für eine aus Arbeitnehmerperspektive – also im Sinne Guter Arbeit – erfolgreiche Transformation.

Die Stärkung der Mitbestimmung ist auch absolut zentral, wenn es um die Gestaltung eines wesentlichen Transformationstreibers – der Digitalisierung – geht. Die gewählten Vertretungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen von Anfang an in Digitalisierungsprozesse im Betrieb einbezogen werden. Viele Studien haben gezeigt, dass die Technologieeinführung dann deutlich erfolgreicher verläuft. „Auch die Landesregierung kann Mitbestimmung fördern, nämlich indem sie sie zur Voraussetzung für die Vergabe von Fördermitteln macht. Das hat sie bisher leider versäumt“, so Otto.

Ein weiteres zentrales Handlungsfeld für eine erfolgreiche Transformation ist Weiterbildung. „Für Betriebs- und Personalräte muss ein generelles Initiativ- und Mitbestimmungsrecht bei Personalplanung, Beschäftigungssicherung und Qualifizierung sowie der Erstellung betrieblicher Weiterbildungspläne eingeführt werden“, betont Caspar. „Denn auch hier gilt der Leitsatz: Erfolgreiche Transformation kann nur gelingen, wenn die Beschäftigten auf dem Weg mitgenommen werden“, sagt Otto.

Die Arbeitskammer fordert in diesem Zusammenhang auch die Einführung eines „Transformationskurzarbeitergeldes“, das Kurzarbeit mit Qualifizierung und Weiterbildung verbindet. „Insgesamt muss unbedingt gelingen, die Chancen der Digitalisierung im Sinne der Beschäftigten zu nutzen und den ökologischen Umbau beschäftigungssichernd zu gestalten“, so Otto abschließend. „Ökologische und Beschäftigungsziele dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden.“

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