Quelle: www.arbeitsagentur.de

Die Arbeitsagenturen bleiben auch in Zeiten hoher Infektionszahlen weiterhin geöffnet. In den Häusern gelten zum Schutz der Kunden und Kollegen die üblichen Hygiene- und Abstandsregeln. Zusätzlich setzen die Arbeitsagenturen seit Donnerstag, 25. November, bundesweit die 2G-Regel um. Für persönliche Gespräche ist dann der Nachweis erforderlich, geimpft oder genesen zu sein. Es wird empfohlen, für diese persönlichen Gespräche möglichst einen Termin zu vereinbaren.

Kunden, die nicht geimpft oder genesen sind oder keine Auskunft zu ihrem Status geben möchten, werden online oder telefonisch beraten oder können eine Kurzberatung an einem Notfallschalter wahrnehmen. Die persönliche Arbeitslosmeldung ist auch weiterhin für alle Kunden am Notfallschalter möglich.

Kunden können Anliegen auch online erledigen

Alle Kunden können auch weiterhin viele Anliegen einfach und unkompliziert über die digitalen e-Services der BA oder telefonisch erledigen. Ausführliche Informationen zu den e-Services unter folgendem Link: https://www.arbeitsagentur.de/eservices In den Arbeitsagenturen sind auch weiterhin Sonderrufnummern geschaltet. Weitere Informationen auf www.arbeitsagentur.de.

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