Symbolbild

Seit dem 7. Juni haben alle impfwilligen und berechtigten Saarländer die Möglichkeit sich für einen Impftermin vorzumerken. Die Coronavirus-Impfverordnung des Bundes wurde angepasst und dadurch die Priorisierung zur Coronaschutzimpfung aufgehoben. Anträge an die saarländischen Impfkommission können noch bis zum 16. Juli gestellt werden.

Dazu Gesundheitsministerin Monika Bachmann: „Die saarländische Impfkommission hat insbesondere in der Zeit, in der wir nur wenig Impfstoff und eine hohe Impfbereitschaft hatten, jenen Personen helfen können, die in einer gesundheitlichen Ausnahmesituation waren und den Schutz durch die Impfung zwingend benötigt haben. Die täglich steigende Anzahl an Erst- und Zweitimpfungen im Saarland zeigt, dass die saarländische Impfkampagne auf einem sehr guten Weg ist. Dadurch, dass es im Saarland ein breites Impfangebot gibt, ist es auch in besonderen, gesundheitlichen, Situationen im Saarland mittlerweile möglich, kurzfristig an einen Impftermin zu gelangen. Unsere Zahlen zeigen, dass der Bedarf an der Unterstützung durch die Impfkommission auf wenige Anträge pro Woche gesunken ist, Tendenz weiter fallend. Die Antragstellung über die Impfkommission halten wir dennoch bis Freitag, 16. Juli, aufrecht.“

Anträge können noch bis einschließlich Freitag, den 16. Juli, gestellt werden. Informationen zur Antragsstellung sowie das Antragsformular sind auf der Webseite unter www.impfen.saarland.de zu finden.

Die Anträge müssen schriftlich gestellt werden. Beizufügen sind persönliche Angaben der jeweiligen Person sowie eine kurze Begründung der besonderen gesundheitlichen Situation. Auch müssen ärztliche Unterlagen als Nachweis des Härtefalls und der besonderen gesundheitlichen Situation, die ein bestehendes besonders hohes Risiko für einen schweren und tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus darlegen, vorgelegt werden. Die ärztlichen Unterlagen dürfen nicht älter als vier Wochen sein. Zusätzlich muss der Vorlage der Unterlagen zugestimmt werden und darüber hinaus eine Schweigeentbindungserklärung der behandelnden Ärztin/des behandelnden Arztes beigefügt werden

Nach dem 16. Juli können Anfragen bezüglich einer Impfpriorisierung in besonderen gesundheitlichen Einzel- oder möglichen Härtefällen noch an die Mailadresse impfkommission@soziales.saarland.de oder telefonisch an 0681 501-4422 gerichtet werden.

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