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Zum Beschluss der Innenminister, Anfang 2017 eine gemeinsame Anti-Terror-Übung von Polizei und Bundeswehr durchzuführen, erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen-Landtagsfraktion, Klaus Kessler:
“Es gibt gute Gründe, weshalb in der Bundesrepublik die innere Sicherheit in den Zuständigkeitsbereich der Polizei, die äußere in den der Bundeswehr fällt. Einerseits liegt das in den Erfahrungen aus der Vergangenheit begründet, weshalb diese Aufgabentrennung in unserem Grundgesetz auch festgeschrieben wurde. Andererseits sind die Bundeswehrsoldaten nicht speziell für den Einsatz im Inland, beispielsweise im Umgang mit terroristischer Gefahr, ausgebildet. Gerade in solchen Gefahrensituationen ist die Expertise von geschultem Polizeipersonal jedoch entscheidend, damit die richtigen Einschätzungen getroffen werden können und angemessen reagiert werden kann.
Daher sehen wir es äußerst kritisch, dass bei den angekündigten gemeinsamen Übungen die Unterstützung der Bundeswehr nicht auf die reine Amtshilfe beschränkt bleiben soll. Offenbar ist geplant, dass die Bundeswehrsoldaten sogenannten Zwang und damit hoheitliche und originäre Aufgaben der Polizei ausüben dürfen. Ein solches Vorgehen könnte den Einstieg in eine generelle Ausweitung der Bundeswehrkompetenzen im Bereich der inneren Sicherheit bedeuten, was wir entschieden ablehnen. Die Hilfe der Bundeswehr darf nicht über die logistische Unterstützung hinausgehen. Ansonsten drohen die grundgesetzlich festgelegten und wichtigen Grenzen zwischen den Aufgaben der Polizei und der Bundeswehr vollkommen zu verwischen.”
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