Die Corona-Verordnung wurde im Ministerrat inhaltlich angepasst und um zwei Wochen verlängert. Dabei wurde der Wegfall der FFP2-Maskenpflicht in der Pflege beschlossen. Die Verordnung tritt am 5. Juni in Kraft und am 18. Juni außer Kraft.
Besucher sowie Beschäftigte in Alten- und Pflegeeinrichtungen, den besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe und in Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege müssen nun lediglich eine medizinische Maske tragen. Für Beschäftigte entfällt die Maskenpflicht außerhalb der direkten Versorgung von Bewohnern. Hierbei ist maßgeblich, dass der Kontakt unter Einhaltung von angemessenen Abständen und bei der indirekten Versorgung stattfindet. Für Bewohnerinnen und Bewohner, die in stationären Alten- und Pflegeeinrichtungen und besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe leben oder Gästen in Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege wird das Tragen einer Medizinischen Gesichtsmaske (OP-Maske) empfohlen.
Gesundheitsminister Dr. Magnus Jung betont dazu: „Die gegenwärtige Phase der Pandemie erlaubt uns weitere Lockerungen, auch im Bereich der Pflege. Es ist wichtig, dass wir die Situation nutzen und mögliche Lockerungen nicht verpassen – insbesondere mit Blick auf den Herbst und einer potentiellen neuen Welle, die erneute Einschränkungen erfordern könnte. Mit dem Wegfall der FFP2-Maskenpflicht in Alten- und Pflegeheimen, gehen wir auch für unsere Pflegekräfte im Saarland einen weiteren Schritt in Richtung Normalität. Mit Blick auf die Sommermonate und heißen Temperaturen können wir mit der Änderung die ohnehin hohe Arbeitsbelastung verringern. Darüber hinaus werden aktuell Lockerungen der Besuchsregelungen in medizinischen Einrichtungen wie Krankenhäusern beraten.“