Die Pandemie hat insbesondere Familien mit Kindern vor besondere Herausforderungen gestellt. Nicht jede Familie kann sich nach dieser aufreibenden Zeit einen Urlaub leisten. Der Bund unterstützt sie deshalb mit einer “Corona-Auszeit”. Familien mit geringem Einkommen können ab sofort kostengünstig einen Aufenthalt in einer Erholungsstätte in Deutschland buchen. Wer hat Anspruch? Wo kann man buchen? Welche Orte stehen zur Auswahl? Fragen und Antworten im Überblick.

Für das Programm „Corona-Auszeit für Familien – Familienferienzeiten erleichtern“, stehen 50 Millionen Euro zur Verfügung. Es ist Teil des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“. Die Bundesregierung hatte das Programm mit einem Volumen von zwei Milliarden Euro im Mai beschlossen. Die „Corona-Auszeit“ ermöglicht berechtigten Familien einen vergünstigten Urlaub in einer gemeinnützigen Familienferienstätte oder in einer gemeinnützigen Erholungseinrichtung in Deutschland. Neben dem Aspekt der Erholung, können Familien dort auch freizeit-pädagogische Angebote wahrnehmen. Für den Aufenthalt müssen sie nur etwa zehn Prozent der Übernachtungs- und Verpflegungskosten zahlen. Die übrigen rund 90 Prozent werden vom Bund übernommen.

Die „Corona-Auszeit“ soll Familien mit kleineren und mittleren Einkommen oder mit Angehörigen mit einer Behinderung ab Herbst einen kostengünstigen Urlaub ermöglichen. Mit dem aktuellen Einkommensrechner der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung erhalten Interessierte eine Orientierung, ob die vergünstigten Preise auch für sie gelten. Berechnungsgrundlage sind die Sozialhilfe-Regelsätze, die seit dem 1. Januar 2021 gültig sind, woraus sich die jeweiligen Einkommensgrenzen für die Familien ergeben. Unterschreitet eine Familie die Einkommensgrenze, so ist sie zu einem vergünstigten Urlaub berechtigt.

Für Familien mit einer oder einem Angehörigen, der einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr haben, entfallen die Einkommensgrenzen für eine „Corona-Auszeit“. Außerdem gelten folgende zwei Grundvoraussetzungen:

  • Die Familie hat ihren Hauptwohnsitz in Deutschland.
  • Die Eltern oder Elternteile haben für ihr Kind oder für ihre Kinder einen Anspruch auf Kindergeld.

Wie und wo können Familien ihren Urlaub buchen?

Schritt 1: Voraussetzungen prüfen
Vorab sollten Familien prüfen, ob sie alle Voraussetzungen erfüllen, um einen vergünstigten Urlaub zu erhalten.

Schritt 2: Unterkunft finden
Eine Deutschlandkarte bietet einen Überblick über alle Einrichtungen, die ab Oktober Plätze anbieten. Familien können sich dort auch über Besonderheiten der Einrichtungen wie zum Beispiel Barrierefreiheit informieren und direkt ihre Buchungsanfrage starten.

Schritt 3: Aufenthalt buchen
Die angeschriebene Einrichtung nimmt anschließend mit der Familie Kontakt auf und gibt eine Rückmeldung, ob zum gewünschten Buchungszeitraum freie Plätze vorhanden sind. Wenn die Buchung verbindlich wird, muss die Familie ihre Berechtigung nachweisen.

Für den Berechtigungsnachweis gibt es ein eigenes Formular. Dieses und weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite „Corona-Auszeit“ des Bundesfamilienministeriums.

In welchem Zeitraum ist eine Buchung möglich?

Innerhalb des Zeitraums vom 1. Oktober 2021 bis 31. Dezember 2022 können Familien frei wählen, wann sie den Urlaub wahrnehmen möchten. Möglich sind dann bis zu sieben Tage Familienurlaub bis Ende 2021 und weitere bis zu sieben Tage im Jahr 2022. Sollte in einer Unterkunft eine Buchung zum Wunschtermin nicht möglich sein, können ein anderer Termin oder eine andere Unterkunft angefragt werden.

Für Fragen rund um das Thema „Corona-Auszeit für Familien – Familienferienzeiten erleichtern“, steht eine kostenlose Beratungshotline zur Verfügung. Die Hotline ist beim Verband der Kolpinghäuser e.V. angesiedelt. Sollten Sie also beispielsweise Fragen zur Antragsstellung, Berechtigung und Abwicklung haben, wenden sie sich an das Team des Kolpinghäuser e.V. unter der Telefonnummer 0800 866 11 59. Sie ist an folgenden Tagen erreichbar:

  • Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 09:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 19:00 Uhr
  • Mittwoch: 09:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
  • Samstag: 10:00 bis 15:00 Uhr

Außerdem können sich Familien auch per E-Mail an den Verband wenden.

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