Von AnRo0002 - Eigenes Werk, CC0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=18009549

In der Sitzung des Innenausschusses am vergangenen Donnerstag, den 18.06.2020, im Landtag des Saarlandes wurde der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Kommunalselbstverwaltungsgesetz diskutiert, der nun in der Plenarsitzung am 24. Juni in erster und zweiter Lesung beschlossen werden soll. 

Für die innenpolitischen Sprecher der CDU-Landtagsfraktion und SPD-Landtagsfraktion, Raphael Schäfer und Petra Berg ein wichtiger Schritt: „Mit der Gesetzesänderung sind wir im Saarland Vorreiter in Sachen digitaler Gremienarbeit auf kommunaler Ebene. Die geplanten Neuerungen geben den Stadt- und Gemeinderäten in Notsituationen die Möglichkeit, ihre Sitzungen als Videokonferenzen durchzuführen und Beschlüsse rechtssicher herbeizuführen. So kann sichergestellt werden, dass auch in außerordentlichen Notlagen wie beispielsweise in der aktuellen Corona-Krise die notwendigen demokratischen Entscheidungsstrukturen in den Kommunen als Selbstverwaltungskörperschaften aufrechterhalten und die Entscheidungsfähigkeit der kommunalen Räte vor Ort gewährleitet werden können.”

Neben der Regelung, Ratssitzungen als Videokonferenzen durchführen zu können, eröffnet die geplante Änderung des KSVG laut Schäfer und Berg auch die Möglichkeit, einen Notausschuss zu bilden, auf den die Stadt- und Gemeinderäte alle Entscheidungen, bei denen es sich grundsätzlich um vorbehaltene Ratsangelegenheiten handelt, zur Beratung und Beschlussfassung übertragen können. Selbstverständlich würden die Regelungen auch für die Landkreisebene und Ortsräte gelten, die zukünftig Videokonferenzen in Krisenzeiten durchführen könnten.

„Bereits im Vorfeld haben die Koalitionsfraktionen sehr vertrauensvoll die geplanten Änderungen des KSVG mit Vertretern von SSGT und LKT erörtert. Wesentliche Änderungswünsche der kommunalen Seite sind in den vorliegenden Gesetzentwurf eingeflossen. Der Gesetzentwurf ist aus unserer Sicht daher absolut zu begrüßen”, erläutern beide.

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