Im Bereich der Beruflichen Schulen steht die Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen im Vordergrund. Hierbei werden Schülerinnen und Schüler auf die entsprechenden Prüfungen am jeweiligen Standort vorbereitet. In einem zweiten Schritt wird ab dem 11. Mai der Unterricht für Schülerinnen und Schüler des ersten  Jahres der Hauptphase an Gymnasien (Klassenstufe 11), sowie an Gemeinschaftsschulen (Klassenstufe 12) erfolgen. Insgesamt könnten damit – in allen Schulformen – bis zu 26.000 Schülerinnen und Schüler in dieser ersten Stufe wieder in den Schulalltag integriert werden.

„Die kommenden zwei Wochen vor der Öffnung der Schulen sind als Vorlauf notwendig, damit vor Ort die notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen getroffen werden können. Wir sind mit den Landräten, den Kommunen, Personalvertretungen der Lehrkräfte und der Eltern- und Schülervertretungen im regen Ausstauch, wie wir die Schulen schrittweise und behutsam öffnen können“, so die Ministerin. Dazu zählen auch die Organisation der Schülerbeförderungen, die Entwicklung eines landesweiten Musterhygieneplans zum Infektionsschutz im Rahmen der Corona-Pandemiemaßnahmen, wie auch Vorgaben zum Umgang mit vulnerablen Gruppen.

Die Unterrichtsgestaltung hängt von den jeweiligen Klassenstufen ab. Durchschnittlich soll der Unterricht auf circa 20 Wochenstunden ausgelegt werden. Dabei findet eine Konzentration auf die Kernfächer bzw. die Prüfungsfächer statt. Außerdem wird es je nach Klassenstufe eine bestimmte Anzahl an Klassenleiterstunden/Stunden für individuelle Arbeit geben, die individuell genutzt werden können, z. B. auch für Unterrichtsangebote der Schule in anderen Fächern.

Die Notbetreuung bleibt sowohl in den KiTas als auch in den Schulen weiterhin bestehen. Eine Öffnung des Regelbetriebes von Kindertageseinrichtungen sieht die Einigung zwischen Bund und Ländern nicht vor. Ggf. wird die Notbetreuung über eine Erhöhung der Gruppenanzahl bedarfsgerecht ausgebaut, weil die Lockerung des wirtschaftlichen Lebens voraussichtlich mit einer erhöhten Nachfrage einhergehen wird. Die Notbetreuung steht weiterhin für die Altersgruppen 0 – 6 Jahre (KiTa) und 6 – 12 Jahre (Schule) zur Verfügung. KiTa- und Schulträger sind weiterhin angehalten, die entsprechenden Hygienemaßnahmen vorzunehmen. Die Träger stehen diesbezüglich mit den örtlichen Gesundheitsämtern in Kontakt.

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