Symbolbild

Der Bundesrat hat keine Einwände gegen den Entwurf für einen 2. Nachtragshaushalt, den das Bundeskabinett am 17. Juni 2020 verabschiedet hatte. In einer Sondersitzung am 29. Juni 2020 beschlossen die Länder das positive Votum gegenüber den Finanzplänen des Bundes.

Die Bundesregierung plant eine Erhöhung des Bundeshaushalts um weitere 24,8 Milliarden Euro. Damit sollen die Mehrbelastungen durch das so genannte Konjunktur- und Zukunftspaket finanziert werden. Es setzt die vom Koalitionsausschuss beschlossenen Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie um.

Schon im März hatte der Bundesrat in zwei Sondersitzungen einen ersten Nachtragshaushalt in Höhe von 122,5 Milliarden Euro beraten und gebilligt. Zusammen mit dem geplanten zweiten Nachtrag sieht der Bundeshaushalt 2020 dann Gesamtausgaben von 509,3 Milliarden Euro vor. Die Ausgaben für Investitionen steigen auf 71,8 Milliarden Euro. Zur Finanzierung wird Deutschland in diesem Jahr Kredite in Höhe von 218,5 Milliarden Euro aufnehmen.

Der Bundesrat hatte sich auf Wunsch der Bundesregierung bereiterklärt, den Entwurf des Bundeshaushalts nur wenige Tage nach dem Kabinettsbeschluss in verkürzter Frist zu beraten, damit das Gesetzgebungsverfahren noch vor der parlamentarischen Sommerpause abgeschlossen werden kann. Die positive Stellungnahme des Bundesrates wird nun kurzfristig dem Bundestag übermittelt, der voraussichtlich am Donnerstag in 2./3. Lesung über das Vorhaben berät. Am Freitag, den 3. Juli 2020 könnte der Bundesrat das Gesetzgebungsverfahren dann abschließen.

Der Bundesrat stimmte auch dem Corona-Konjunkturpaket zu und schloss damit ein kurzes Gesetzgebungsverfahren ab. Damit machte der Rat den Weg frei für zahlreiche Steuerhilfen in der Corona-Krise. Die geplante Mehrwertsteuersenkung soll bereits zum 1. Juli 2020 in Kraft treten, die nächste reguläre Bundesratssitzung findet aber erst am 3. Juli 2020 statt.

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