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Am 28.06.2020, gegen 01:50 Uhr, wartet ein Streifenwagen an der roten Ampel Metzer Straße / Deutschherrnstraße, als ein Fahrradfahrer bei vorherrschender Dunkelheit mit seinem unbeleuchteten Fahrrad unverblümt an den Polizisten vorbeiradelt und über die Kreuzung fährt.

Die Polizisten fordern den Fahrradfahrer daraufhin mehrmals auf Stehen zu bleiben, was dieser mit der Begründung ignoriert, dass er als Radfahrer keine Emissionen verursache und daher privilegiert sei. Bei der anschließenden Kontrolle weigert er sich sogar, gegenüber der Polizei seinen Namen anzugeben oder sich auszuweisen. Erst eine Durchsuchung seiner Tasche führt zum Auffinden eines Personalausweises und ein daran anschließender Alkoholtest zum Feststellen von 0,5 Promille. Zum Abschluss verabschiedete sich der Radfahrer gegenüber den Polizisten mit den Worten: “Ihr Wichser!”.

Der Radfahrer beging dadurch mehrere Ordnungswidrigkeiten. Zudem erwartet ihn ein Strafverfahren wegen Beleidigung. Die Polizei rät allen Radfahrern: “Sicherheit durch Sichtbarkeit!” und weist auf die hohe Zahl von Radfahrern hin, die bei Verkehrsunfällen verletzt werden. Radfahrer sind oftmals die schwächeren Verkehrsteilnehmer. Ein solches unreflektiertes und gesetzwidriges Verhalten gefährdet Sie und andere Verkehrsteilnehmer. Des Weiteren mahnt die Polizei, das Fahrräder verkehrssicher sein müssen. Achten Sie insbesondere auf eine funktionstüchtige Beleuchtung. Ein nicht verkehrssicheres Fahrrad führt nicht nur zu einer polizeilichen Verwarnung, sondern kann bei schweren Unfällen auch Regress- oder Schadensersatzansprüche zur Folge haben.

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