Symbolbild

Am Mittwoch, den 24.06.2020, hat der Landtag das Gesetz zur Ausbildung zur Pflegeassistentin und zum Pflegeassistenten verabschiedet. Ab dem 01. Oktober 2020 kann mit der neuen 23-monatigen Pflegeassistenzausbildung mit generalistischer Ausrichtung begonnen werden. Ziel der Ausbildung ist die Vermittlung der Kompetenzen des ersten Jahres der Pflegefachperson. Anschließend können sich die Auszubildenden in zwei Jahren zur Pflegefachkraft weiterqualifizieren.

Monika Bachmann, Ministerin für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Quelle: www.saarland.de

„Die neue saarländische Pflegeassistenz ist etwas ganz Besonderes: Das Saarland ist bundesweit das erste Land, das einen generalistischen Pflegeassistenten nach dem neuen Pflegeberufegesetz gestaltet. Umso mehr freut mich das große Interesse der Träger an dem neuen Angebot: Nach unserer Kenntnis halten sie zum 01. Oktober 350 Plätze an acht Pflegeschulen bereit“, so Gesundheitsministerin Monika Bachmann heute im Plenum.

Durch die neue Ausbildung erhalten Hauptschülerinnen und Hauptschüler die Möglichkeit einer Grundqualifikation in einem Pflegeberuf, indem ihnen die Kompetenzen des ersten Ausbildungsjahres zur Pflegefachperson vermittelt werden – aber im Zeitraum von knapp zwei Jahren. Danach ist ein direkter Einstieg   in das zweite Jahr der Pflegekraftausbildung möglich. „Dies schafft berufliche Perspektiven, oft auch für Frauen, die kleine Kinder haben“, so Monika Bachmann. Auch ein Studium kann an die Ausbildung zur Pflegeassistentin oder zum Pflegeassistent angeschlossen werden.

„Die 23-monatige Pflegeassistenz schafft für die Auszubildenden ein modernes und qualitativ hochwertiges Berufsbild. Sie ermöglicht ihnen eine qualifizierte Mitwirkung an der Pflege sowie die Versorgung und Betreuung pflegebedürftiger Menschen aller Altersstufen in allen Versorgungsbereichen“, so Bachmann weiter. Durch eine finanzielle Förderung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Soziales hat sich eine neue Arbeitsgruppe „Saarländischer Rahmenlehrplan Pflegeassistenz“ zur Interessenvertretung der Pflegeschulen gebildet. Diese hat den erforderlichen Rahmenlehrplan für den Pflegeassistenten erarbeitet.

Um bereits einen ersten Einblick in die Tätigkeiten der Pflegeberufe zu bekommen, müssen die künftigen Auszubildenden vor Ausbildungsbeginn ein vierwöchiges Praktikum in einer Pflegeeinrichtung, einem ambulanten Pflegedienst oder einem Krankenhaus absolvieren. Anstelle des Praktikums können aber auch andere Tätigkeiten angerechnet werden, so beispielsweise ein Freiwilliges Soziales Jahr, die Pflege von Angehörigen zu Hause oder Zeiten für die Erziehung von Kindern. Wer über den Mittleren Bildungsabschluss verfügt kann ohne Vorpraktikum in die neue Ausbildung starten. „Der neue saarländische Pflegeassistent ist ein unverzichtbarer Baustein für die Sicherstellung der pflegerischen Vorsorge im Saarland“, so Bachmann abschließend.

 

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