Lebhafte Diskussionen um das neue Antidiskriminierungsgesetz von Berlin: Innenminister Klaus Bouillon und die weiteren Innenminister von CDU und CSU hatten von Innensenator Andreas Geisel (SPD) auf der IMK in Erfurt eine schriftliche Erklärung gefordert, dass im Zuge einer Entsendung von Bereitschaftspolizei aus anderen Ländern nach Berlin weiterhin das jeweilige Landesrecht gelte.
Die Zusicherung des Innensenators folgte prompt. „Ich bin sehr zufrieden, dass Innensenator Andreas Geisel eingelenkt hat“, sagt Innenminister Bouillon am Rande der IMK. „Das Gesetz war und ist ein falsches Signal mit falschem Inhalt zum falschen Zeitpunkt. Ich verwehre mich dagegen, unsere Polizei unter Generalverdacht zu stellen.“ Der Minister zeigte sich zufrieden, dass der Berliner Innensenator die Zusicherung gegeben hat, dass das Gesetz nur für die Berliner Polizei gilt. „Diese Zusicherung erwarte ich in schriftlicher Form sowie die Klärung weiterer Details in Bezug auf die Umsetzung des neuen Gesetzes.“ Erst wenn alle Unklarheiten beseitigt wären, würde man wieder Polizistinnen und Polizisten nach Berlin schicken.
Der Minister weiter: „Unsere Polizei ist Garant für die Sicherheit von uns allen. Deshalb gilt es unsere Polizistinnen und Polizisten zu schützen.“