HOMBURG1 | SAARLAND NACHRICHTEN
„Ich sehe es als einen großen Meilenstein hier im Dreiländereck an, dass wir es geschafft haben, gemeinsam mit den Winzerinnen und Winzern in Luxemburg und in Rheinland-Pfalz diese umweltfreundliche Methode der Schädlingsbekämpfung im Weinberg einzuführen. Das ist ein echtes Stück gelebtes Europa im Dreiländereck, der „Wiege Europas“, hob Landwirtschaftsminister Reinhold Jost hervor. Ob und wie die Anwendung dieses Insektizid-Ersatzes in den vergangenen zwei Jahren Wirkung gezeigt hat, darüber informierte sich der Minister jetzt vor Ort in Perl.
Das saarländische Umweltministerium hatte zur Saison 2014 die Förderung einer biologischen Schädlingsbekämpfungsmethode eingeführt. Dieses Verfahren zur Bekämpfung des Traubenwicklers wird seither gemeinsam mit Luxemburg von Perl bis Nennig auf beiden Seiten der Mosel angewendet.  „Wir als Landesregierung sehen es als außerordentlich sinnvoll an, die Bekämpfung des wichtigsten Reben-Schädlings in unserer Region, des Traubenwicklers, mit einem umweltfreundlichen Zaubermittel zu fördern, Rein traditionell wurde dieser Schädling auch hier in der Region vor der Einführung der Förderung nur mit chemischen Mitteln bekämpft“, hob Jost hervor.
Das „Zaubermittel“ war und ist erfolgreich. „Wir haben den Traubenwickler voll im Griff“, ist von Seiten der Winzer zu hören. Und so funktioniert der biotechnische Trick:
Im Frühjahr werden in Kunststoffampullen chemische Signalstoffe, so genannte Pheromone, in der Rebfläche ausgebracht. Die Pheromone imitieren die sexuelle Duftsprache des paarungsbereiten Traubenwickler-Weibchens. Wenn sich nun künftig die männlichen Kleinschmetterlinge an der Obermosel unternehmungslustig auf die Suche nach einem Weibchen machen, weht ihnen aus allen Ecken des Weinbergs das Pheromon um die Nase. Das Resultat dieses Verwirrspiels ist, dass es zu keiner Paarung und somit zu keiner weiteren Generation kommt.
Da die Anwendung von Pheromonen höhere Kosten verursacht als der Insektizid-Einsatz wird sie im Saarland gefördert – zunächst über einen Zeitraum von fünf Jahren. Die Höhe der Beihilfe beläuft sich jährlich auf 110 Euro pro Hektar.
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