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Neben Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise standen zahlreiche Vorschläge aus den Ländern und Gesetzesvorhaben der Bundesregierung auf der Tagesordnung der Plenarsitzung des Bundesrates am Freitag (5. Juni 2020).

So billigte die Länderkammer die Corona-Steuerhilfen, mit denen unter anderem die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie und im Lebensmitteleinzelhandel von 19 % auf 7 % gesenkt wird. Ziel dabei ist es, die wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie für die besonders betroffenen Branchen abzumildern. Durch die, in dieser Woche, im Koalitionsausschuss der Bundesregierung beschlossene befristete, generelle Mehrwertsteuersenkung im zweiten Halbjahr 2020 (von 19 % auf 16 % und von 7 % auf 5 %) wird die Mehrwertsteuer in diesem Bereich somit nochmals gesenkt.

Zudem wurde eine Forderung aus dem Saarland zur Verlängerung und zum Ausbau der Entschädigung für Verdienstausfälle von Eltern aufgegriffen. Demnach erhalten Eltern einen Entschädigungsanspruch, den sie für Verdienstausfälle gelten machen können, die durch die Betreuung ihrer Kinder und den damit verbundenen Arbeitsausfall während der Corona-Pandemie entstehen. Anstelle von 6 Wochen gilt der Anspruch künftig 10 Wochen, für Alleinerziehende bis zu 20 Wochen. Zusätzlich enthält das Corona-Steuerhilfegesetz steuerfreie Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld und Steuerbefreiungen für Sonderleistungen der Arbeitgeber wie „Corona-Prämien“. Damit die Steuersenkungen bereits zum 1. Juli in Kraft treten können, beriet der Bundesrat fristverkürzt.

Tobias Hans (CDU), Ministerpräsident des Saarlandes
Quelle: Staatskanzlei Saarland/Carsten Simon

Tobias Hans: „Die Steuererleichterungen sind ein weiterer wichtiger Schritt, um sowohl der Wirtschaft, als auch allen Eltern, die ja von der Pandemie besonders betroffen sind, bestmöglich durch die Krise zu helfen. Ich bin daher sehr froh, dass sich die Bundesregierung nun doch zu einer Verlängerung der Lohnersatzleistungen für Eltern entschlossen hat und damit auch die Forderung aus dem Saarland aufnahm. Hiermit geben wir den betroffenen Eltern dringend benötigte Planungssicherheit. Die Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie ist ein wichtiger Schritt zur Unterstützung dieser stark herausgeforderten Branche. Mit der generellen Mehrwertsteuersenkung im zweiten Halbjahr 2020 setzen wir weitere Impulse, um der Wirtschaft mit einem Schub aus der Krise zu helfen.

Fristverkürzt befasste sich der Bundesrat zudem mit der geplanten Gutscheinlösung für abgesagte Pauschalreisen. Verbraucherinnen und Verbraucher, die eine Pauschalreise gebucht haben und sie corona-bedingt nicht antreten können, sollen ihr Geld zurückbekommen können. Reiseveranstalter können den Kunden jedoch einen gleichwertigen Gutschein anbieten, sodass diese letztlich zwischen Gutschein und Erstattung entscheiden können. Darüber hinaus passierte der Gesetzesbeschluss des Bundestages zum Verbot von sogenannten Konversionstherapien, mit denen Homosexuelle oder Transgeschlechtliche ihre sexuelle Orientierung ändern sollen, den Bundesrat. Ministerpräsident Hans: „Ich bin froh, dass die Bundesregierung die Forderung aus dem Saarland aufgegriffen hat und solche menschenverachtenden Behandlungen zukünftig verboten sind. Homosexualität und Trans-sexualität sind keine Krankheit. Mit der Abschaffung der beschämenden Angebote zur Konversion setzen wir auch ein wichtiges politisches Signal an die Gesellschaft gegen Diskriminierung und Ausgrenzung. Vielen, insbesondere jungen Menschen bleibt damit großes psychisches Leid erspart.“

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