v.l.n.r: Astrid Klein-Nalbach ( Abteilungsleiterin der Fachabteilung „Berufliche Integration“), Roland Theis (Staatssekretär im Ministerium der Justiz), Reiner Ulrich (Mitarbeiter der Einrichtung), Jana Winter (Mitarbeiterin der Einrichtung), Oliver Kremp-Mohr (Geschäftsführer der Diakonie Saar) Foto: Ministerium der Justiz

Seit 2015 wird im Saarland die Fortbildung Medizinischer Fachangestellter zu Versorgungsassistentinnen in der Hausarztpraxis (VERAH) finanziell gefördert. Mittlerweile beschäftigen im Saarland fast 170 Hausarztpraxen insgesamt knapp 200 VERAHs. Das heißt, fast jede zweite Hausarztpraxis im Saarland hat mindestens eine VERAH.

Insbesondere in den ländlicheren Regionen soll die medizinische Versorgung im hausärztlichen Bereich so nachhaltiger sichergestellt werden können. Aufgabe der VERAHs ist es im Wesentlichen, den Hausarzt bei hochqualifizierten Tätigkeiten zu entlasten. Ihre Zielgruppe sind insbesondere Patienten, die, weil sie alt, krank oder nicht mehr mobil sind, nicht in die Praxis kommen können und stattdessen einen Hausbesuch benötigen. Zu den Aufgaben der VERAH gehören zum Beispiel die Blutdruckkontrolle, Blutabnahmen oder die Kontrolle chronischer Wunden.

San.-Rat Dr. Gunter Hauptmann, Vorsitzender des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland: „Für die Patienten hat das den Vorteil, dass sie weiterhin von der vertrauten Praxis betreut werden. Die Praxis bleibt somit der zentrale Ansprechpartner der Versorgung.“ Dr. Michael Kulas, Vorsitzender des Saarländischen Hausärzteverbandes, ergänzt: „Durch den Einsatz einer VERAH ist eine Arzt/Patienten Kommunikation und Versorgung ohne Umwege möglich. Der Patient hat so in seinem gewohnten Umfeld eine direkte Anbindung an die versorgende Praxis“

Der nächste vom Saarländischen Hausärzteverband organisierte VERAH-Fortbildungskurs beginnt im Juni 2020 und findet in Saarbrücken statt. Die Kassenärztliche Vereinigung Saarland zahlt auch hier wieder Zuschüsse aus den Mitteln des so genannten Strukturfonds. Für den Strukturfonds stellen die Krankenkassen und die KVS zu gleichen Teilen Finanzmittel zur Verfügung.

Pro Kalenderjahr stehen maximal 40 Förderungen à 1.800,00 € zur Verfügung. In den vergangenen Jahren wurde die Fortbildung zusätzlich mehrfach vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie gefördert.

Internet: www.kvsaarland.de 

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