Symbolbild

Mit dem für den 8. Juni geplanten Einstieg in den eingeschränkten KiTa-Regelbetrieb wird der Rechtsanspruch auf Betreuung für KiTa-Kinder wieder in Kraft gesetzt. Auch die Notbetreuung in der Freiwilligen Ganztagsschule (FGTS) wird aktuell ausgebaut. Die KiTa- und FGTS-Elternbeiträge für den Juni werden vor diesem Hintergrund weiterhin vom Land übernommen, wenn kein KiTa- oder FGTS-Betreuungsplatz verfügbar ist.

„Mit dem Einstieg in einen eingeschränkten Regelbetrieb ab dem 8. Juni haben Eltern im Saarland wieder einen Rechtsanspruch auf die Betreuung ihrer KiTa-Kinder. Auch die Zahl der Kinder, die an der FGTS-Notbetreuung teilnehmen, steigt stetig. Deshalb erfolgt auch bei den KiTa- und FGTS-Elternbeiträgen der Wechsel in einen eingeschränkten Regelmodus.

Es gilt dann, dass die Beiträge grundsätzlich wieder erhoben werden. Wenn allerdings kein KiTa-Platz verfügbar ist oder kein FGTS-Notbetreuungsplatz verfügbar ist, dann muss der Beitrag nicht gezahlt werden beziehungsweise wird erstattet“, so Streichert-Clivot. Den Nachweis, dass Eltern bzw. Erziehungsberechtigten kein KiTa-Platz zur Verfügung gestellt werden kann, müssen die KiTa-Träger erbringen.

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