Archivbild . Der Homburger Stadtrat tagte im Saalbau. - Foto: Rosemarie Kappler
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Stadtentwicklung ist die eine Seite der Medaille, Handel und Wettbewerb die andere. Um zu vermeiden, dass zu starker Wettbewerb nicht am Ende eine Stadt ausbluten lässt, setzen Kommunen auf Einzelhandelskonzepte, in denen festgehalten wird, was für die Innenstadt gut ist und welche Art von Handel außerhalb des Zentrums Platz finden kann.

Im Umkehrschluss heißt das, was die Innenstadt belebt und ihr gut tut, gehört dort auch hin und sollte entsprechend nicht in die Randbereiche. Klar definiert das Einzelhandelskonzept der Kreisstadt Homburg, dass etwa Textilien und Schuhe für die Innenstadt relevant sind. In anderen Innenstadt-Bereichen (Amtsdeutsch: Sonstige integrierte Lagen) sollen relevante Angebote nur dann gemacht werden können, wenn die Verkaufsfläche nicht mehr als 200 Quadratmeter umfasst. Ein solcher Bereich ist etwa das spitz zulaufende Areal zwischen Saarbrücker Straße und Beeder Straße, das als Mischgebiet ausgewiesen ist. Mit Action-Markt, Schuhcenter und Heimtierbedarf findet dort bereits Einzelhandel mit zentrenrelevanten Sortimenten statt. Nun liegt der Stadtverwaltung ein weiterer Bauantrag vor.

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Hier geht es um die Umnutzung des vorhandenen Heimtierbedarfes in Textil. Aus Sicht der Verwaltung steht dies im Widerspruch zu den Zielsetzungen des Einzelhandelskonzeptes für das Stadtzentrum. Um dieses Konzept zu schützen kann aus baurechtliche Sicht eine Kommune einen Bebauungsplan über ein Gebiet legen, in dem exakt aufgelistet ist, was genehmigungsfähig ist. Die Aufstellung eines solchen Bebauungsplanes für den Bereich Saarbrücker Straße/Beeder Straße hat die Stadt nun dem Stadtrat zur Abstimmung vorgelegt und der stimmte zu. Damit bis zum Beschluss des fertigen Bebauungsplanes erst einmal alles so bleibt wie zum gegenwärtigen Zeitpunkt, hat der Rat auch einer dies garantierenden Veränderungssperre sein Votum erteilt. Damit ist die Stadtverwaltung nun erst einmal „Herr des Verfahrens“ in Sachen Ansiedlung und hat sich gegen die Wiederholung eines öffentlich kritisierten Vorganges gewappnet.

Zur Erinnerung: Im fraglichen Mischgebiet war neben dem Action Markt ein Elektromarkt geplant worden mit sogenannter „weißer Ware“, die nach dem Landesentwicklungsplan als nicht zentrumsrelevant angesehen wird. Dann wurde aber ein Änderungsantrag gestellt, der den Verkauf von Schuhen zulässt. Diese wiederum sind für den City-Bereich laut Einzelhandelskonzept relevant und gehören damit in die Innenstadt. Um solche Vorgänge zu vermeiden schützt nun künftig ein Bebauungsplan die Vorgaben des Einzelhandelskonzeptes und damit die Planungshoheit von Verwaltung und Politik.

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