Die Linksfraktion im Saarländischen Landtag begrüßt das Urteil des Saarländischen Verfassungsgerichts zur Ausgangsbeschränkung (wir berichteten). Oskar Lafontaine:

“Die Verfassungsrichter mahnen zu Recht an, dass auch in Ausnahmesituationen die Verhältnismäßigkeit von getroffenen Maßnahmen regelmäßig überprüft werden muss. Dieses Urteil belegt: Unsere Demokratie fußt auf Gewaltenteilung. Daher ist auch in Ausnahmesituationen wie der Corona-Krise die parlamentarische Kontrolle der Regierung unabdingbar. Die Linksfraktion wird bei der nächsten Landtagssitzung deshalb einen Gesetzesentwurf vorlegen, der sich an den Regelungen für die Gemeinden (Paragraf 61 KSVG) orientiert.

Danach wäre die Landesregierung berechtigt, dringende Maßnahmen, die aus Gründen des Gemeinwohls keinen Aufschub dulden, auch ohne Beschluss des Landtages anzuordnen. In diesen Fällen hätte sie unverzüglich das Parlament zu unterrichten. Der Landtag könnte dann die Anordnung aufheben, soweit nicht schon Rechte anderer entstanden sind.”

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Ulrich Commerçon hatte bereits am vergangenen Montag auf die Notwendigkeit hingewiesen, getroffene Maßnahmen der Landesregierung immer wieder auf ihre Verhältnismäßigkeit und verfassungsgemäße Grundlage zu überprüfen. Die Landesregierung hat am gestrigen Dienstag angekündigt, die Ausgangsbeschränkungen ab dem 4. Mai durch rigorose Kontaktbeschränkungen zu ersetzen, wie andere Bundesländer es schon länger tun.

Der Verfassungsgerichtshof des Saarlands ist dem am Abend zuvorgekommen und hat einige unverhältnismäßige Grundrechtseinschränkungen aufgehoben und eine Umkehrung der Systematik hin zum Grundsatz der Erlaubnis mit Verbotsvorbehalt angemahnt.

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