Ministerpräsident Tobias Hans und Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger haben am heutigen Dienstag in der Landespressekonferenz Änderungen der Regelung der Kontaktbeschränkung bekannt gegeben.

Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am heutigen Dienstag einen Fahrplan beschlossen, der vorsieht, dass das Saarland mit Wirkung zum 4. Mai die Systematik der Rechtsverordnung umstellt. Die Kontaktbeschränkungen bleiben grundsätzlich bestehen. Allerdings wird es künftig kein Verbot zum Verlassen der Wohnung mit Erlaubnisvorbehalt geben, sondern das Verlassen der Wohnung wird grundsätzlich erlaubt sein. Es werden künftig Einzelverbote für Handlungen ausgesprochen werden, sofern dies aus Hygienegesichtspunkten und Pandemiegründen erforderlich ist.

Ministerpräsident Tobias Hans: „Wir halten dies für eine Regelung, die im Hinblick auf die Entwicklung der Pandemie vertretbar ist und weniger in die Grundrechte der Bürger eingreift. Wir haben immer betont, dass wir unsere Maßnahmen ständig prüfen müssen, gerade weil diese mit erheblichen Grundrechtseingriffen verbunden sind. Sofern sich das Infektionsgeschehen weiterhin positiv entwickelt, planen wir als Landesregierung weitere Erleichterungen für den 04. Mai 2020. Dann scheint uns der Zeitpunkt gekommen zu sein, insbesondere Museen, Zoos, Friseure und solche Sportstätten, bei denen ein geringes Infektionsrisiko besteht wieder zu öffnen. Auch Gottesdienste sollen unter bestimmten Voraussetzungen wieder möglich sein. Es ist ein schmaler Grat, die berechtigten Interessen der Wirtschaft und die Gesundheit der Menschen gegeneinander abzuwägen. Es ist klug, weiterhin in kleinen Schritten vorzugehen und alles zu tun, um eine Überlastung unseres Gesundheitssystems zu verhindern.“

Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger: „Die getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie wirken. Auch die seit Montag geltende Maskenpflicht wird gut angenommen, das hilft allen. Diese Maßnahmen haben Freiheiten und Grundrechte eingeschränkt und wir werden auch noch länger Abstand halten und Kontakte einschränken müssen. Wir müssen aber immer wieder aufs Neue prüfen, ob und wo wir Anpassungen vornehmen können. Wir verändern daher zum 4.5. die Rechtstechnik, damit nicht für jedes Verlassen der eigenen Wohnung ein triftiger Grund definiert werden muss. Weitere Maßnahmen sollten im Geleitzug mit anderen Bundesländern besprochen worden. Wir werden daher nach der Konferenz der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin im Saarland über weitere Änderungen unserer Regelungen beraten. Für uns war die OVG-Entscheidung zu Möbel Martin nicht überraschend, ich hatte auf die Abgrenzungsschwierigkeiten immer hingewiesen, aber es wurde bundesweit anders vereinbart. Wir werden eine Öffnung für die Möbelhäuser auch in der Rechtsverordnung nachvollziehen. Grundsätzlich sollte als Kriterium die Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen, Zugangsregeln und Abstandsregeln wichtiger sein als die Größe der Verkaufsfläche.“

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