Von AnRo0002 - Eigenes Werk, CC0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=18009549

Gestern hat die SPD-Landtagsfraktion vereinbart, gemeinsam mit dem Koalitionspartner eine rechtlich stabile Grundlage für die bestehenden Corona-Maßnahmen zu erlassen. Dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Ulrich Commerçon: 

„Die Landesregierung hat in ihrer Gesamtheit in den vergangenen Wochen vieles richtig gemacht, um das Infektionsgeschehen einzuschränken. Nur so konnte eine Überlastung unseres Gesundheitssystems verhindert werden. Als Rechtsgrundlage für solche einschneidenden Maßnahmen ist das Bundesinfektionsschutzgesetz aber auf Dauer unzureichend. Deshalb haben wir heute vereinbart, den Erlass eines eigenen Landesgesetzes durch den saarländischen Landtag zu forcieren. Für eine Ausnahmesituation wie diese braucht es eine stabile rechtliche Basis auf dessen Grundlage der Landtag seine Kontrollfunktion gegenüber der Landesregierung wahrnehmen kann.“

Zudem regt Commerçon an, die Rechtsverordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie anzupassen: „Es muss der Grundsatz gelten: Alles ist erlaubt, was nicht explizit verboten ist. Nur so kann auch über die kommenden Monate die große Akzeptanz der bestehenden Maßnahmen in der Bevölkerung aufrechterhalten werden.“

Angesichts der immensen Herausforderungen, vor denen jetzt unser Land steht, sieht Commerçon auch die Zeit gekommen, in einem Nachtragshaushalt entsprechende finanzielle Planungssicherheit zu schaffen: „Wir müssen uns ehrlich machen, wenn es um die Kosten der Krise geht. In den kommenden Monaten werden uns die ökonomischen Folgen der Krise durch steigende Sozialausgaben treffen, dazu kommen immense steuerliche Einnahmeausfälle auf uns zu. Ein Nachtragshaushalt muss die historische Dimension der Krise abbilden. Wir schlagen daher die Schaffung eines „Sondervermögens Corona“ vor, dass langfristig, etwa über den Zeitraum von 50 Jahren, abgeschrieben werden soll.

In der Fraktionssitzung wurde auch die Arbeit des sogenannten Corona-Ausschusses in den vergangenen Wochen resümiert. Insgesamt hatte die Landesregierung in 6 Sitzungen über 360 Fragen beantwortet, die häufig an die Abgeordneten von den Bürgerinnen und Bürgern herangetragen wurden.

„Häufig haben die Abgeordneten dadurch der Landesregierung wichtige Hinweise gegeben, die umgehend in Regierungshandeln überführt wurden. Leider bleiben aber die schon länger festgestellten Defizite bei der Datenbasis weiter bestehen. Wir brauchen repräsentative Anti-Körper-Tests und eine grundsätzliche Ausweitung von Testungen und Nachverfolgungen. Dafür muss das Gesundheitsministerium noch stärker seine Steuerungsfunktion gegenüber Gesundheitsämtern und Kommunen wahrnehmen. Nur auf Grundlage einer soliden Datenbasis kann die Verhältnismäßigkeit einzelner Maßnahmen immer wieder neu bewertet werden.

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