„Wie bei jedem Gesetzgebungsverfahren kann auch hier die Kritik im parlamentarischen Verfahren vorgetragen werden. Bedenken werden von uns sehr ernst genommen und genau geprüft.”

“Wie es jetzt jedoch vor der zweiten Lesung zu diesem ‚Aufstand‘ kommen kann, angeführt von einem Parlamentarier, kann ich nicht nachvollziehen. Zu den Bedenken werden selbstverständlich zum Beispiel auch zahlreiche Experten, Behörden und Institutionen des Saarlandes angehört. Die Stellungnahmen liegen uns hier noch nicht vor. Bei dieser Stimmungsmache gegen das geplante Gesetz stehen wohl eher Ideologien im Vordergrund als der Schutz der Bürger und der Polizei“, sagt Raphael Schäfer, Mitglied im Innenausschuss des saarländischen Landtags.

„Es geht uns neben der Erhöhung der Sicherheit für Bürgerinnen und Bürger mit dieser Ausweitung der polizeilichen Befugnisse nämlich vor allem um den Schutz der Polizisten, die vermehrt bei Einsätzen angegriffen und verletzt werden. Durch den Einsatz der Bodycams in Privatwohnungen soll die Kriminalitätsbekämpfung verstetigt werden. Dabei unterliegen die Maßnahmen, die von der Polizei ergriffen werden, jederzeit der gerichtlichen Kontrolle und der parlamentarischen Evaluierung der Eingriffsbefugnis“, sagt Schäfer. Der Einsatz von Bodycams, insbesondere in Wohnungen unterliege zudem hohen rechtlichen Hürden und solle nur zur Abwehr einer dringenden Gefahr zum Einsatz kommen können.

 

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