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Die Bundesregierung hat mit dem Großherzogtum Luxemburg zur Lösung der Homeoffice- und Kurzarbeitergeld-Problematik für Grenzpendler nach Luxemburg eine Verständigungsvereinbarung unterzeichnet.

Dazu erklärte Finanzstaatssekretärin Anja Wagner-Scheid: „Ich freue mich, dass mit Inkrafttreten dieser Vereinbarung Rechtssicherheit geschaffen wurde. Dadurch entstehen Grenzpendlern, die normalerweise in Luxemburg arbeiten, aber durch Corona nun im Homeoffice sind, keine steuerlichen Nachteile. Tage im heimischen Büro in Deutschland werden als normale Arbeitstage in Luxemburg angerechnet.“

Wichtig hierfür sei, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die diese Regelung in Anspruch nehmen, eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die Arbeitstage, die sie Corona bedingt im Homeoffice verbringen, vorlegen. Die Regelung bezieht sich auf alle Arbeitstage zwischen dem 11. März bis zum 30. April und verlängert sich automatisch um einen Monat, sofern die Vereinbarung nicht von einem der beiden Staaten gekündigt wird.

Außerdem einigten sich die beiden Staaten auf eine Regelung zum ausgezahlten Kurzarbeitergeld sowie die in Luxemburg gewährten „Beträge wegen Kurzarbeit (chômage partiel)“. „Hier darf nur in dem Staat besteuert werden, der die Auszahlung vorgenommen hat. Auch damit geben wir den Bürgerinnen und Bürgern Rechtssicherheit und vermeiden Ungerechtigkeiten bei der Besteuerung“, so Wagner-Scheid.

Nähere Informationen zur Verständigungsvereinbarung finden Sie auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums unter www.bundesfinanzministerium.de

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