HOMBURG1 | SAARLAND NACHRICHTEN
Zur Forderung von Innenminister Bouillon, vor dem Hintergrund der Terroranschläge in den vergangenen Monaten in bestimmten Situationen den Einsatz der Bundeswehr im Inneren zu erlauben, erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen-Landtagsfraktion, Klaus Kessler:

„Wir halten den Vorschlag von Minister Bouillon nach einer Ausweitung der Einsatzbefugnisse der Bundeswehr im Inneren für eine reine Ablenkungsdiskussion. Damit versucht er lediglich, das Kernproblem, nämlich die zu geringe Personalausstattung bei der Polizei, aus dem Fokus zu rücken. Diesen Personalmangel nun mit einem verstärkten Einsatz der Bundeswehr kompensieren zu wollen, halten wir für ein denkbar ungeeignetes Mittel.

Denn erstens sind Bundeswehrsoldaten nicht im Umgang mit terroristischer Gefahr ausgebildet. Es ist damit auch höchst zweifelhaft, ob Bundeswehreinsätze eine präventive Wirkung entfalten könnten. Zweitens wäre eine Grundgesetzänderung unumgänglich, die man keinesfalls leichtfertig angehen sollte. Wir warnen ausdrücklich davor, die bisherige Regelung abzuändern, wonach die Bundeswehr innerhalb der Bundesrepublik ausschließlich zur Katastrophenhilfe, Amtshilfe und im Falle eines inneren Notstands eingesetzt werden darf. Eine Ausweitung, wie sie Innenminister Bouillon befürwortet, würde dazu führen, dass nicht mehr trennscharf zwischen originären Polizeiaufgaben und Bundeswehraufgaben unterschieden werden kann.

Darüber hinaus steht die Bundesrepublik angesichts der aktuellen Sicherheitslage unserer Auffassung nach keineswegs vor einer unlösbaren Aufgabe, die eine solche Grundgesetzänderung nötig machen würde. Die Lösung kann nur in einer besseren Personalausstattung sowohl bei der Landes- als auch bei der Bundespolizei bestehen. Für das Saarland muss das bedeuten, dass sich Innenminister Bouillon endlich vom Stellenabbaupfad bei der Polizei verabschiedet und jährlich mindestens 110 Kommissaranwärterinnen und -anwärter einstellt.“

Anzeige

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein