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Nachdem in den saarländischen Pflegeheimen vor drei Wochen bereits ein striktes Besuchsverbot ausgesprochen wurde, hat das Gesundheitsministerium nun die Schutzmaßnahmen intensiviert: mit einem sogenannten „Protection-Plan“ sollen vulnerable Patienten in Pflege- und Behinderteneinrichtungen besser vor einer Ansteckung geschützt werden.

Insbesondere regelt der Plan, der allen Einrichtungen und Trägern zugeht, das Miteinander von Patienten und Mitarbeitern in der Pflege, aber auch die Betreuung durch Ärzte und Heimaufsicht. Auch Quarantäne- und Handlungsempfehlungen werden in dem Plan des Gesundheitsministeriums gegeben.

“Damit wollen wir einen wichtigen Beitrag leisten, die Menschen in unserem Land zu schützen, die besondere Obhut benötigen“, so Ministerin Monika Bachmann und Staatssekretär Stephan Kolling. Als vulnerable Gruppen bezeichnet man Personen, die ein erhöhtes Risiko für schwere und tödliche Krankheitsverläufe aufweisen. Das Konzept ist auf den Bereich der Altenpflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen fokussiert.

„Angesichts der aktuellen Corona-Situation und der Anfälligkeit älterer und vorerkrankter Menschen steht der Schutz vulnerabler Gruppen im Vordergrund. Ziel des Protection-Planes ist es, Infektionen in den Einrichtungen zu vermeiden, um Masseninfektionen vorzubeugen. Sollte es zu erhöhten Ansteckungen kommen, beinhaltet der Plan Maßnahmen, um zielgerichtet und schnell reagieren zu können und die Infektionen einzudämmen“, erklärt Monika Bachmann weiter.

Grundlegend sollen die Hygienemaßnahmen sowohl bei Bewohnerinnen und Bewohnern, als auch beim Pflegepersonal weiter ausgebaut werden. Ein zentraler Punkt ist die Trennung von COVID-19-Erkrankten und Verdachtsfällen von anderen Pflegebedürftigen. Dazu können Einzelzimmer oder gesonderte Trakte in den Einrichtungen als Isolations- und Quarantänebereiche verwendet werden.

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